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Statistische Angaben

Meldung zur statistischen Erhebung Bergbau

Bergbaubetriebe unterliegen nach § 9 UnterlagenBergV einer Berichtspflicht. Die Angaben werden sowohl für die Dokumentation der bergbaulichen Tätigkeit als auch als zusammengeführte Statistiken geführt.

Einzureichen ist die Meldung spätestens bis Ende Februar des Folgejahres. Das Formular und eine Hilfe finden Sie in der rechten Spalte unter Downloads.

Für Besucherbergwerke und Höhlen ist ein gesondertes Formular bereitgestellt. Sollten hier Unfälle sein, gibt es auch dafür ein Formular.

 

Statistische Angaben zum Bergbau im Freistaat

Die statistischen Daten zum Bergbau werden durch die Abteilung „Geologie und Bergbau“ des TLUBN erhoben.

In den Abbildungen auf dieser Seite werden Beispiele statistischer Erhebungen dargestellt.

Detaillierte weiterführende Statistiken können den Lagerstättenwirtschaftlichen Jahresanalysen entnommen werden, die als Download zur Verfügung stehen.

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