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Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)

Im NSG "Dreba-Plothener Teichgebiet" werden Feucht- und Nassstandorte über eine angepasste Beweidung sowie die Pflege von Teichen gefördert. Hiervon profitiert u.a. der Laubfrosch. (Aufn. A. Lux)

Im NSG "Dreba-Plothener Teichgebiet" werden Feucht- und Nassstandorte über eine angepasste Beweidung sowie die Pflege von Teichen gefördert. Hiervon profitiert u.a. der Laubfrosch. (Aufn. A. Lux)

Erstpflegemaßnahmen in Streuobstwiesen werden häufig über NALAP-Projekte gefördert. (Aufn. Ökotop GbR)

Erstpflegemaßnahmen in Streuobstwiesen werden häufig über NALAP-Projekte gefördert. (Aufn. Ökotop GbR)

Mit einem NALAP-Vertrag (Maßnahme S6) wird die Neupflanzung von hochstämmigen Obstbäumen gefördert. (Aufn. M. Pagel)

Mit einem NALAP-Vertrag (Maßnahme S6) wird die Neupflanzung von hochstämmigen Obstbäumen gefördert. (Aufn. M. Pagel)

Auf extensiv gepflegten Wiesen können noch seltene Insekten (hier der Dukaten-Feuerfalter) entdeckt werden. (Aufn. M. Pagel)

Auf extensiv gepflegten Wiesen können noch seltene Insekten (hier der Dukaten-Feuerfalter) entdeckt werden. (Aufn. M. Pagel)

Über NALAP geförderte extensive Wiesennutzung im FND „Obere Steinbachwiesen“ (Aufn. H. Wenzel)

Über NALAP geförderte extensive Wiesennutzung im FND „Obere Steinbachwiesen“ (Aufn. H. Wenzel)

Ehrenamtlich Tätige können für die Erfassung ausgewählter Arten eine Aufwandspauschale erhalten. Im Saaletal wird hierüber ein Monitoring der streng geschützten Haselmaus gefördert. (Aufn. J. Nüske 27.04.2022)

Ehrenamtlich Tätige können für die Erfassung ausgewählter Arten eine Aufwandspauschale erhalten. Im Saaletal wird hierüber ein Monitoring der streng geschützten Haselmaus gefördert. (Aufn. J. Nüske 27.04.2022)

Die regelmäßige Pflege von Kopfweiden wird über NALAP-Verträge ermöglicht (Aufn. H. Wenzel)

Die regelmäßige Pflege von Kopfweiden wird über NALAP-Verträge ermöglicht (Aufn. H. Wenzel)

Über die Maßnahme K – Kopfbaumpflege wird der Lebensraum besonderer Arten, wie dem Eremit (Osmoderma eremita), erhalten. (Aufn. A. Lux)

Über die Maßnahme K – Kopfbaumpflege wird der Lebensraum besonderer Arten, wie dem Eremit (Osmoderma eremita), erhalten. (Aufn. A. Lux)

Die Erdkröte ist eine häufige Art, die von den Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen profitiert. (Aufn. TLUBN) 

Die Erdkröte ist eine häufige Art, die von den Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen profitiert. (Aufn. TLUBN)

Amphibienschutzzäune werden häufig über Vertragsnaturschutz gefördert. (Aufn. M. Pagel)

Amphibienschutzzäune werden häufig über Vertragsnaturschutz gefördert. (Aufn. M. Pagel)

Ein Vertrag zur Betreuung von Amphibienschutzzäunen beinhaltet auch die regelmäßige Kontrolle der Fangeimer. (Aufn. W. Wolff)

Ein Vertrag zur Betreuung von Amphibienschutzzäunen beinhaltet auch die regelmäßige Kontrolle der Fangeimer. (Aufn. W. Wolff)

An einigen mobilen Zäunen ist Betreuer"nachwuchs" gerne gesehen! Melden Sie sich bei Interesse bei Ihrer Unteren Naturschutzbehörde. (Aufn. W. Wolff)

An einigen mobilen Zäunen ist Betreuer"nachwuchs" gerne gesehen! Melden Sie sich bei Interesse bei Ihrer Unteren Naturschutzbehörde. (Aufn. W. Wolff)

Mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut werden über die neue Maßnahme BF gefördert. (Aufn. Marika Richter)

Mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut werden über die neue Maßnahme BF gefördert. (Aufn. Marika Richter)

NALAP ist ein Förderprogramm des Naturschutzes und der Landschaftspflege, das seit 1992 in Thüringen angeboten wird. Das Programm unterstützt insbesondere Vereine, Verbände, Privatpersonen und Kommunen dabei, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zu sichern, zu entwickeln und zu pflegen. Neben der Förderung jährlich wiederkehrender Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen und Arten (Vertragsnaturschutz), können über NALAP auch einmalige Naturschutzprojekte mit begrenzter Laufzeit (mit-)finanziert werden. Grundlage des Förderprogramms bildet die Förderrichtlinie „Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)“.

Mehr Informationen zu den einzelnen Programmteilen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Genaue Auskunft über die jeweiligen Fördermöglichkeiten erteilen die örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörden oder das Referat 33 „Landschaftspflege, Naturschutzförderung“ im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.

Bewilligungsbehörde

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Abteilung 3 Naturschutz
Referat 33
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena

Tel.: 0361 57 3943-042
E-Mail: Post-NALAP@tlubn.thueringen.de
 

  • Was wird gefördert?

    Per Zuwendungsvertrag fördern wir

    1. die Pflege von Flächen zur Sicherung und Entwicklung bestimmter Lebensräume mit ihren Lebensgemeinschaften,
    2. Baumpflanzungen oder Pflegemaßnahmen an Bäumen sowie
    3. die Sicherung von Amphibienwanderungen an Straßen.

    1. Pflege von wertvollen Flächen für den Naturschutz

    Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, sind gesetzlich geschützt. Die Pflege dieser Biotope und anderer wertvoller Flächen zur Sicherung und Entwicklung der Lebensräume mit ihren Lebensgemeinschaften kann nach Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie unterstützt werden. Ziel ist es, eine regelmäßig wiederkehrende, in der Regel jährliche Pflege durch Beweidung oder Mahd zu etablieren, um den langfristigen Erhalt von wertvollen Flächen zu sichern. Es können zum Beispiel Streuobstwiesen, Berg- und Flachlandmähwiesen, Mager- und Trockenstandorte aber auch Feucht- und Nassstandorte gepflegt werden.

    2. Baumpflanzungen oder Pflegemaßnahmen an Bäumen

    Bäume prägen die Landschaft und insbesondere alte Bäume mit ihren Rindenspalten, Höhlen und großen Baumkronen bieten wertvolle Lebensräume für unterschiedliche Lebewesen. In unserer Kulturlandschaft gibt es Bäume, die sich nur durch wiederkehrende Schnittmaßnahmen zu strukturreichen Altbäumen entwickeln. Es handelt sich zum einen um hochstämmige Kulturobstbäume auf Streuobstwiesen oder in Obstbaumreihen und zum anderen um Kopfbäume (meist Weiden). Um diese Lebensstätten zu sichern und zu erhalten kann der Pflegeschnitt nach Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie Gegenstand eines NALAP-Vertrags sein. Darüber hinaus ist es möglich, eine Zuwendung für die Pflanzung von hochstämmigen Obstbäumen zur Etablierung oder Entwicklung und Ergänzung eines Streuobstbestandes oder einer Obstbaumreihe zu erhalten.

    3. Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen

    Jedes Frühjahr wandern tausende Amphibien von ihren Winterquartieren zu den Laichgewässern. Dabei müssen sie häufig Straßen überqueren. Wenn keine stationären Amphibienschutzeinrichtungen vorhanden sind, soll der Weg der Tiere durch temporäre Zäune gesichert werden. Der Auf- und Abbau sowie die Betreuung dieser Zäune durch Freiwillige kann nach Ziffer 2.2 der NALAP-Richtlinie gefördert werden.

    Wer wird gefördert und über welchen Zeitraum?

    Verträge werden hauptsächlich mit Privatpersonen, Vereinen, Verbänden und Kommunen abgeschlossen. Seit 2020 können im Einzelfall auch landwirtschaftliche Unternehmen einen Mahd- und/oder Beweidungsvertrag für bestimmte Biotopflächen abschließen.

    Die Vertragslaufzeit beträgt ein bis fünf Jahre. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Verträge verlängert werden. Um eine kontinuierliche Pflege zu gewährleisten, freuen wir uns über langfristige Vertragsabschlüsse. Es ist keine Seltenheit, dass Vertragsnehmende bereits seit mehr als zehn oder fünfzehn Jahren über einen NALAP-Pflegevertrag von uns unterstützt werden.

    An wen kann ich mich wenden?

    Die Zuwendungsverträge werden mit Hilfe der unteren Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt erstellt. Sollten Sie Interesse haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige untere Naturschutzbehörde.

  • Die Landschaft Thüringens beherbergt zahlreiche Arten und Lebensräume, die besonderer Schutzmaßnahmen bedürfen. Allen voran jene, die aufgrund veränderter Umweltbedingungen nur noch vereinzelt vorkommen oder bereits so stark gefährdet sind, dass sie vollständig verschwinden könnten. Die Umsetzung von einmaligen, investiven Naturschutzmaßnahmen kann als NALAP-Projekt gefördert werden. Dafür stellt der Freistaat Thüringen Fördermittel bereit. Projekte in der Agrarlandschaft können durch Mittel des Bundes kofinanziert werden. Ausführliche Hinweise zur Förderung von Naturschutzprojekten über NALAP finden Sie hier.

    Was wird gefördert?

    Nach Ziffer 2.3 ‐ 2.5 der NALAP-Richtlinie können folgende Vorhaben als Projekt gefördert werden:

    • Durchführung nicht-produktiver, investiver Naturschutzmaßnahmen, die sich der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft widmen (Nr. 2.3.1):
      • Feuchtbiotope wie Tümpel und sonstige Kleingewässer
      • Hecken, Feldgehölze, Uferbepflanzungen, Baumreihen
      • wiedervernässte Flächen, die zwecks landwirtschaftlicher Nutzung entwässert wurden
      • Kleinbiotope, zusammenhängende Biotope und Trockenmauern
      • Halboffen- und Offenlandlebensräume
      • Lebensstätten geschützter oder gefährdeter Arten
    • Grunderwerb landwirtschaftlich genutzter sowie landwirtschaftlich nutzbarer Flächen, wenn auf diesen Flächen Lebensräume oder Biotope erhalten oder entwickelt werden können (Nr. 2.3.2)
    • Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen, Architekten- und Ingenieurleistungen im Vorfeld geplanter Naturschutzprojekte in der Agrarlandschaft (Nr. 2.3.3)
    • Durchführung nicht-produktiver, investiver Naturschutzmaßnahmen, die sich der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten im Wald widmen (Nr. 2.4)
    • Durchführung sonstiger nicht-produktiver, investiver Naturschutzmaßnahmen, zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Nr. 2.5.1)
    • Nicht-produktive Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Bestände gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (Nr. 2.5.2)
    • Nicht-produktive Maßnahmen zur Information und zur Besucherlenkung in Schutzgebieten (Nr. 2.5.3)
    • Ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Grundlagen- und Zustandserhebungen sowie der naturschutzbezogenen Umweltbildung und -beratung; Erstellung von Materialien zur naturschutzbezogenen Umweltbildung und -beratung (Nr. 2.5.4)

    Wer wird gefördert und über welchen Zeitraum?

    Kommunen können für alle oben genannten Projektinhalte einschließlich des Grunderwerbs einen Antrag stellen. Vereine und Verbände können dies ebenfalls, aber nur, wenn sie sich gemeinnützig dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen. Mit Ausnahme des Grunderwerbs gilt dies auch für andere gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts und für Privatpersonen. Bei flächenbezogenen Vorhaben müssen letztere selbst die Landbewirtschafter sein.
    Privatpersonen, die keine Landbewirtschafter sind, können nur an den Maßnahmen 2.4 und 2.5 teilnehmen. Landwirtschaftliche Unternehmen können ausschließlich Vorhaben nach 2.3.1 und 2.3.3 beantragen.
    Zuwendungsempfänger sind Kommunen, Privatpersonen und juristische Personen des Privatrechts (z. B. Vereine, Kapitalgesellschaften oder Stiftungen). Privatpersonen oder juristische Personen des Privatrechts können auch landwirtschaftliche Unternehmen sein. Alle Zuwendungsempfänger müssen das Nutzungsrecht an der Projektfläche haben, damit sie ein Vorhaben durchführen können.

    Eine NALAP-Projektförderung kann für ein bis maximal fünf Jahre bewilligt werden.

    An wen kann ich mich wenden?

    Wenn Sie eine Projektidee in die Tat umsetzen möchten, besprechen Sie diese bitte zunächst mit der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Sie können sich auch an die regional zuständige Natura 2000-Station oder den Landschaftspflegeverband Ihrer Region wenden.

  • Gebietseigene Pflanzen

    Für das Ausbringen von gebietsfremden Pflanzen in der freien Natur wird seit dem 2. März 2020 eine Genehmigung benötigt (§ 40 BNatSchG).

    Die Ausbringung gebietsfremder Pflanzen in der freien Natur hat erhebliche Konsequenzen für die genetische Vielfalt der heimischen Flora. Sie vereinheitlichen den Genpool, führen zu Veränderungen der Funktionsabläufe in Ökosystemen und beeinträchtigen dadurch deren Lebensgemeinschaften. Gebietsfremde Pflanzen sind zudem schlechter an die jeweiligen Umweltbedingungen angepasst und zeigen schlechtere Anwachserfolge. Daher ist eine Ausnahmegenehmigung für das Ausbringen von gebietsfremden Pflanzen nur möglich, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten ausgeschlossen werden kann. Bei Naturschutzmaßnahmen ist die Verwendung von gebietseigenen Pflanzen geboten. Hierbei unterscheiden wir gebietseigenes Saatgut und gebietseigenes Pflanzgut.

    Gebietseigenes Saatgut…

    … wird für die Anlage von mehrjährigen Blühflächen oder Wiesen benötigt. Darüber hinaus kann auch die Aufwertung von Flächen durch eine Ansaat mit gebietseigenen krautigen Pflanzen erfolgen. Das Saatgut kann direkt von passenden Spenderflächen übertragen werden oder es wird auf zertifiziertes gebietseigenes Saatgut zurückgegriffen. Weitere Informationen zu gebietseigenen Pflanzen finden Sie hier.

    Gebietseigenes Pflanzgut...

    …kommt beispielsweise für die Anpflanzung von Heckenstrukturen oder Einzelbaumpflanzungen in der freien Landschaft zum Einsatz. Weitere Informationen zu gebietseigenen Gehölzen finden Sie hier.

    Erhalt von Streuobstwiesen

    Streuobstwiesen sind ein historischer und naturschutzfachlich wertvoller Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Sie stellen durch die Mischung von Bäumen und Grünland im Unterwuchs ein halboffenes Biotop dar, welches einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren einen Lebensraum bietet. Aktuell sind allerdings viele Streuobstwiesen durch fehlende oder mangelhafte Pflege, Verbuschung, ausbleibende Nachpflanzungen sowie Überalterung geprägt. Um Streuobstwiesen als gesetzlich geschütztes Biotop zu erhalten, sind über NALAP Maßnahmen zur Wiederherstellung und Erhaltung von Streuobstwiesen möglich, darunter fallen beispielsweise die fachgerechte Obstbaumpflege und Neupflanzungen von hochstämmigen Obstbäumen. Welche Maßnahmen über einen Pflegevertrag und welche im Rahmen eines Projektes umgesetzt werden können, zeigt diese Übersicht.

    Bei sämtlichen Maßnahmen, die der Pflege und dem Erhalt des Obstbaumbestands dienen, ist ein Qualifikationsnachweis bzw. Sachkundenachweis von den Personen, die die Maßnahmen durchführen, notwendig. Bei NALAP-Verträgen reicht in der Regel ein Nachweis über Basiskenntnisse aus. Werden mit der Maßnahmenumsetzung Dritte beauftragt (üblich bei Projekten), ist ein Nachweis über fundierte Kenntnisse notwendig, welche unter anderem bei einer Streuobstfachwirt- oder Baumwartausbildung vorliegen. Weitere Details finden Sie im Kapitel 4.2 im Handlungskonzept Streuobst Thüringen.

    Zum Erhalt von Streuobstwiesen wird bei Neupflanzungen zunehmend auf hochstämmige Obstbäume gesetzt, die einem sich ändernden Klima mit längeren Trocken- und Wärmephasen sowie möglichen Spätfrösten Stand halten. Neben den herkömmlichen, regionalen Obstsorten steigt das Interesse an Wildobstarten. Zur Auswahl von Obstbaumarten und -sorten, die entsprechend der Definition des gesetzlich geschützten Biotops „Streuobstwiese“ anerkannt sind, bietet das TLUBN als Hilfestellung die „Thüringer Empfehlungsliste möglicher Baumarten und -sorten für Neuanpflanzungen in Streuobstwiesen“ an.

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