Hochwasserrisiko- und Überschwemmungsgebiete
Hochwasserrisikogebiete
Begriff und Zweck
Im Rahmen einer Voruntersuchung (vorläufige Risikobewertung) wurde für die Gewässer Thüringens gemäß § 73 Wasserhaushaltsgesetz das Hochwasserrisiko bewertet. Die Gewässerabschnitte, für die bei Hochwasser von größeren Risiken auszugehen ist, definierte man danach als Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiet).
Das Hochwasserrisiko ergibt sich dabei aus der Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen Schäden für Mensch, Umwelt, Kultur und Wirtschaft (Schadenspotential).
Für diese sind Gefahrenkarten und Risikokarten zu erstellen.
Hochwassergefahrenkarten informieren darüber, welche Flächen vom Hochwasser bestimmter Eintrittswahrscheinlichkeit betroffen sein können und welche Wassertiefen sich dort ggf. einstellen.
Hochwasserrisikokarten weisen neben der Ausdehnung der zu erwartenden Überschwemmungen zusätzlich auch die Flächennutzungen und somit das Schadenspotential aus.
Hochwassergefahren- und -risikokarten
Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten wurden für die Gewässer erstellt, die im Rahmen einer Voruntersuchung (vorläufige Risikobewertung) als Gewässer identifiziert wurden, für die bei Hochwasser von größeren Risiken auszugehen ist (Risikogebiete).
Hochwassergefahrenkarten informieren darüber, welche Flächen von Hochwasser betroffen sein können und welche Wassertiefen dort erreicht würden. Hochwasserrisikokarten weisen neben der Ausdehnung der zu erwartenden Überschwemmungen zusätzlich auch die Flächennutzungen aus. Hieraus lässt sich eine unmittelbare Betroffenheit ableiten.
Für jedes Risikogebiet werden Gefahren- und Risikokarten erstellt. Diese wiederum werden für jeweils drei verschiedene Hochwasserszenarien ermittelt:
1. Hochwasser mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit (HQ20)
2. Hochwasser mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit (HQ100)
3. Hochwasser mit einer niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit (HQextrem, HQ200)
Kartendienst
Der Einstieg zum Kartendienst kann auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen: Über die Tabelle kann ein Fluss und die entsprechende Gefahren- oder Risikokarte ausgewählt werden. Alternativ dazu ist der Einstieg über die Startseite des Kartendienstes und den Themenbaum möglich.
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Bitte beachten Sie auch die Bedienhinweise zum Kartendienst sowie die Informationen im Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG).
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Überschwemmungsgebiete
Nach dem Gesetz geltende Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Für sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, sind die Überschwemmungsgebiete mit einer Rechtsverordnung festzusetzen.
Dabei sind mindestens die Flächen als Überschwemmungsgebiet auszuweisen, die bei einem Hochwasserereignis, das statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist, überschwemmt werden.
Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist ein Bereich der Flächenvorsorge, der wiederum der wichtigste Bestandteil des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist. Die Bevölkerung wird für das Thema Hochwasser sensibilisiert und über die konkrete Gefahr an einem Gewässer informiert. Für die Landes-, Regional- und Bauleitplanung sind die festgesetzten Überschwemmungsgebiete wichtige Grundlagen für eine sinnvolle Festlegung der Flächennutzungen.
Überschwemmungsgebiete dienen der Vermeidung und Verminderung von Schäden durch Hochwasser, der Verbesserung der ökologischen Struktur der Gewässer sowie dem schadlosen Abfließen des Hochwassers. Hierfür stellen sie die dafür erforderlichen Retentions- oder Rückhalteräume sowie Flächen für den Hochwasserabfluss zur Verfügung.
Innerhalb der rechtlich gesicherten Überschwemmungsgebiete wird als vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahme das Wirken der Menschen eingeschränkt.
Betroffene, die in Überschwemmungsgebieten wohnen, sollten sich der Gefahr, die von Hochwasser ausgeht, stets bewusst sein. Es ist keine Hochwasserschutzmaßnahme denkbar, durch die dieses Risiko vollständig ausgeschaltet werden kann. Insofern ist jeder Bürger, der durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Auch außerhalb der geltenden Überschwemmungsgebiete gibt es Flächen, die einem signifikanten Hochwasserrisiko unterliegen. Auch hier sind zum eigenen Schutz die Vorgaben des WHG zu beachten.
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Unterschiede zwischen Hochwassergefahren-/-risikokarten und Überschwemmungsgebietskarten
Hochwassergefahren- und -risikokarten sind von den durch Rechtsverordnung festgesetzten Überschwemmungsgebietskarten zu unterscheiden.
Die Hochwassergefahren- und Risikokarten stellen Risikogebiete für verschiedene Hochwasserszenarien dar. Unter anderem wird dabei auch das Risikogebiet bei einem extremen Hochwasserereignis, welches statistisch gesehen nur alle 200 Jahre zu erwarten ist (HQ200), dargestellt. Dieses erstreckt sich über den Umfang des am selben Gewässerabschnitt festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets hinaus, da letzteres auf Grundlage eines Hochwasserereignisses festgestellt wird, welches statistisch gesehen alle 100 Jahre zu erwarten ist (HQ100).
Hochwassergefahren-/-risikokarten | Überschwemmungsgebietskarten |
stellen Risikogebiete für verschiedene Hochwasserszenarien dar. Es werden die Risikogebiete für Hochwasserereignisse mit niedriger Wahrscheinlichkeit, extreme Hochwasserereignisse, welche statistisch gesehen nur alle 200 Jahre zu erwarten sind (HQ200), Hochwasserereignisse mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100) und mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQ20), dargestellt. | stellen das geltenden Überschwemmungsgebietes auf Grundlage eines Hochwasserereignisses, welches statistisch gesehen alle 100 Jahre zu erwarten ist (HQ100), dar. |
Rechtswirkung:
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Rechtswirkung:
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Es kann dementsprechend Unterschiede zwischen der Abgrenzung des hundertjährlichen Hochwasserfalls in einer Hochwassergefahren- und -risikokarte und der geltenden Überschwemmungsgebietskarte für den gleichen Gewässerabschnitt geben.
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