Umgebungslärm
Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG
Zur Verbesserung der Lärmsituation in Europa hat die EU im Jahr 2002 die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm” erlassen. Diese Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen ausgesetzt sind. In Deutschland ist die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie im sechsten Teil des BImSchG „Lärmminderungsplanung” umgesetzt und umfasst – neben Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen – Regelungen zu Zuständigkeiten, Zeiträumen und Anforderungen an Lärmkarten und Lärmaktionspläne. Nach dieser Umgebungslärmrichtlinie sind in Ballungsräumen und an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen die Lärmbelastung sowie die Anzahl der Betroffenen rechnerisch zu ermitteln und in einer Lärmkartierung zu dokumentieren.
In Thüringen existieren keine Ballungsräume und keine relevanten Verkehrsflughäfen, so dass nur das Hauptstraßen- und das Haupteisenbahnnetz kartiert werden. Der Straßenverkehrslärm wird in Thüringen vom TLUBN berechnet. Der Schienenverkehrslärm ist zuständigkeitshalber vom Eisenbahnbundesamt (EBA) in allen Bundesländern zu kartieren. Seit 2017 ist das EBA ebenfalls für die Aufstellung von Aktionsplänen gegen den Schienenverkehrslärm zuständig.
Technische Aspekte der Lärmkartierung werden in der 34. BImSchV geregelt. Die Lärmkartierungen und Betroffenheitsanalysen sind turnusmäßig alle 5 Jahre fortzuschreiben. Bei Bedarf müssen daraufhin Aktionspläne mit entsprechenden Schutzmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden. Für die Lärmkartierungen ist das TLUBN und für die Aufstellung der Aktionspläne sind die Gemeinden und Städte zuständig.
Web-Server ODEN
Das TLUBN hat für die Umgebungslärmberechnungen einen Internetserver ODEN mit allen relevanten Daten eingerichtet, auf den die Gemeinden und Städte sowie andere Nutzer, wie z.B. Landesbehörden aber auch Ingenieurbüros passwortgeschützt zugreifen können, um die Rechenmodelldaten kontinuierlich zu pflegen sowie im Rahmen der Aktionsplanung Maßnahmenvarianten zu rechnen. Die Kommunen ergänzen ggfls. das Straßen- und Gebäudemodell sowie Lärmschutzeinrichtungen wie Wände und Wälle mit eigenen Daten und Erkenntnissen.

Die vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellten Schulungsvideos, in denen ODEN-Arbeitsschritte anschaulich dargestellt werden, senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Darüber hinaus bieten wir auf Nachfrage im TLUBN kostenlose ODEN-Schulungen an.
Vorlagen und Downloads zur Lärmaktionsplanung
- Formular zur Berichterstattung Straßenverkehr (LAP-Vorlage)
- Shape-Datei zur Lage der "ruhigen Gebiete" (Zip-Datei)Formatvorlagen zur Datenberichterstattung des UBA (BSCW-Server)
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