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Umgebungslärm

Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG

Zur Verbesserung der Lärmsituation in Europa hat die EU im Jahr 2002 die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm”  erlassen. Diese Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen ausgesetzt sind. In Deutschland ist die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie im sechsten Teil des BImSchG „Lärmminderungsplanung” umgesetzt und umfasst – neben Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen – Regelungen zu Zuständigkeiten, Zeiträumen und Anforderungen an Lärmkarten und Lärmaktionspläne. Nach dieser Umgebungslärmrichtlinie sind in Ballungsräumen und an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen die Lärmbelastung sowie die Anzahl der Betroffenen rechnerisch zu ermitteln und in einer Lärmkartierung zu dokumentieren.

In Thüringen existieren keine Ballungsräume und keine relevanten Verkehrsflughäfen, so dass nur das Hauptstraßen- und das Haupteisenbahnnetz kartiert werden. Der Straßenverkehrslärm wird in Thüringen vom TLUBN berechnet. Der Schienenverkehrslärm ist zuständigkeitshalber vom Eisenbahnbundesamt (EBA) in allen Bundesländern zu kartieren. Seit 2017 ist das EBA ebenfalls für die Aufstellung von Aktionsplänen gegen den Schienenverkehrslärm zuständig.

Technische Aspekte der Lärmkartierung werden in der 34. BImSchV geregelt. Die Lärmkartierungen und Betroffenheitsanalysen sind turnusmäßig alle 5 Jahre fortzuschreiben. Bei Bedarf müssen daraufhin Aktionspläne mit entsprechenden Schutzmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden. Für die Lärmkartierungen ist das TLUBN und für die Aufstellung der Aktionspläne sind die Gemeinden und Städte zuständig.

  • Lärmkartierung

    Die Lärmkartierung für Thüringen zeigt anhand strategischer Lärmkarten die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kfz. pro Jahr.

    Die für die Lärmkartierung wichtigsten Daten sind Geländemodell, Gebäude, Straßen und Lärmschutzeinrichtungen.

    Das Gelände wird durch Höhenlinien in 1 m Abstand modelliert, wodurch auch Lärmschutzwälle abgebildet werden. Die Höhenlinien wurden aus dem aktuellen Digitalen Geländemodell im 1 m Raster des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) erzeugt.

    Grundlage der Gebäude ist das LoD1-Modell des TLBG. Dieses wurde vom Eisenbahnbundesamt (EBA) aufbereitet und um Einwohnerinformationen ergänzt. Das TLUBN nutzt für die Lärmkartierung weitgehend die gleiche Datengrundlage wie das EBA.

    Die Straßendaten basieren auf dem Verkehrsmodell Thüringen "Analyse 2019" des TLBV, ergänzt um Informationen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen aus OpenStreetMap. Lärmschutzwände entlang der Straßen wurden dem TLUBN ebenfalls vom TLBV zur Verfügung gestellt.

    Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind im Kartendienst des TLUBN veröffentlicht.

    Gemäß der 34. BImSchV, der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)" und der „Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB)“ werden die Anzahl der Lärmbelasteten in 5 dB-Pegelklassen für jedes kartierte Gebiet für LDEN und LNIGHT vom TLUBN statistisch ermittelt. Auf dieser Basis stellen die Gemeinden und Städte einen Lärmaktionsplan auf bzw. prüfen den Umfang der Maßnahmen dieses Plans.

    In Thüringen ist das TLUBN für die Lärmkartierung zuständig.

  • Lärmaktionsplanung

    In Thüringen sind die Gemeinden und Städte für die Aufstellung von Aktionsplänen zuständig.

    In Verbindung mit den von der Kommune gewählten Auslösewerten werden kurz-, mittel- und langfristige Zielwerte beschlossen, die mittels einer entsprechenden Maßnahmenplanung einvernehmlich mit allen beteiligten Behörden und einer Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden sollen. Das TLUBN berät die Kommunen fachlich  und bietet die Nutzung des Webservers ODEN an. Als Administrator stellt das TLUBN sicher, dass die Maßnahmen in die Modelldaten der nächsten Kartierung übernommen werden können.

    Die Berichterstattung über die Lärmaktionsplanung mittels obligatorischer Formatvorlagen wird zentral vom TLUBN gesammelt und an das Umweltbundesamt übermittelt, welches diese an die Europäische Kommission weiterleitet.

  • Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes

    Das Eisenbahn-Bundesamt ist in Deutschland dafür zuständig, nach Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes auszuarbeiten und im Anschluss einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Ergebnisse der Kartierung und Informationen zur Lärmaktionsplanung finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter EBA - Lärmkartierung (bund.de) und EBA - Lärmaktionsplanung (bund.de).

     

Web-Server ODEN

Das TLUBN hat für die Umgebungslärmberechnungen einen Internetserver ODEN mit allen relevanten Daten eingerichtet, auf den die Gemeinden und Städte sowie andere Nutzer, wie z.B. Landesbehörden aber auch Ingenieurbüros passwortgeschützt zugreifen können, um die Rechenmodelldaten kontinuierlich zu pflegen sowie im Rahmen der Aktionsplanung Maßnahmenvarianten zu rechnen. Die Kommunen ergänzen ggfls. das Straßen- und Gebäudemodell sowie Lärmschutzeinrichtungen wie Wände und Wälle mit eigenen Daten und Erkenntnissen.

Die vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellten Schulungsvideos, in denen ODEN-Arbeitsschritte anschaulich dargestellt werden, senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Darüber hinaus bieten wir auf Nachfrage im TLUBN kostenlose ODEN-Schulungen an.

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