Standortauswahlverfahren
Endlagersuche als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktiven Müll ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – koordiniert in alleiniger Zuständigkeit des Bundes vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie dessen Vorhabenträgerin, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).
Im September 2020 wurden dazu erste geologisch grundsätzlich geeignete Teilgebiete ausgewiesen. Auch in Thüringen, sowie in mehr als der Hälfte des Bundesgebiets. Für diese Regionen gilt: Sie verbleiben vorerst im weiteren Suchverfahren – was nicht heißt, dass sie besonders geeignet sind. Das herauszufinden ist jetzt die weitere Aufgabe der Bundesgesellschaft.
Der Endlagersuchprozess sollte ursprünglich bis 2031 abgeschlossen werden. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens wird der Prozess vermutlich erst Mitte dieses Jahrhunderts abgeschlossen. Für einen erfolgreichen Abschluss des Verfahrens muss der Auswahlprozess zwingend ergebnisoffen, transparent, unter Anwendung klar definierter Kriterien und unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
In weiteren Schritten geht es jetzt darum, dass der Bund auf Basis der von den Bundesländern gelieferten Daten – wie geologische und seismologische Daten oder auch Daten über Einflüsse aus früherer oder aktiver bergbaulicher Tätigkeit – Standortregionen identifiziert, die für eine obertägige Erkundung im nächsten Verfahrensschritt geeignet erscheinen.
Bürgerinnen und Bürger sollten sich an den Informations- und Beteiligungsangeboten des Bundes rege beteiligen. Thüringen ist im Nationalen Begleitgremium (NBG) mit einer engagierten Thüringerin bereits vertreten.
Häufig gestellte Fragen zur Endlagersuche
Schritt 2 der Phase 1 – Validierung des Zwischenberichts Teilgebiete für Thüringen
Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) am 28.09.2020 endet Schritt 1 der Phase 1 der Endlagersuche. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat zunächst eine erste Durchsicht des Zwischenberichts vorgenommen.
Im Ergebnis dieser ersten Stellungnahme vom Januar 2021 sind nach Auffassung des TLUBN unter anderem folgende Punkte kritisch anzumerken:
- auszuschließende Gebiete sind bei der Anwendung des Kriteriums "Aktive Störungszonen – atektonische Vorgänge" für Subrosionsprozesse als zu geringflächig ermittelt worden
- Teilgebiete mit Steinsalzen in stratiformer Lagerung fallen nach Ansicht des TLUBN deutlich zu groß aus, da die Mächtigkeiten mehrerer Steinsalzformationen des Zechsteins aufsummiert und Bohrdaten (wichtigste Belegpunkte) unvollständig angewendet wurden
- Das Teilgebiet Saxothuringikum ist in seinen Ausmaßen deutlich zu groß ausgefallen, da die unter Bedeckung auftretenden Lithologien nicht berücksichtigt worden sind und die von der BGE für das Teilgebiet in Betracht gezogenen kristallinen Wirtsgesteine nach den vorhandenen Bohrinformationen in Thüringen kaum verbreitet sind.
Hier die Stellungnahme in voller Länge
Mit dem Validierungsbericht zum Zwischenbericht Teilgebiete vom 08.06.2021 hat das TLUBN die Vorgehensweise der BGE zur Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien umfangreich geprüft. Im Validierungsbericht wird die kursorische erste Stellungnahme des TLUBN vom Januar 2021 durch eine detaillierte Analyse der Arbeitsschritte der BGE präzisiert und durch Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise im Standortauswahlverfahren ergänzt. Wesentlichen Handlungsbedarf für die BGE sieht das TLUBN insbesondere:
- in der erneuten Anwendung des Ausschlusskriteriums "Aktive Störungszonen – atektonische Vorgänge"
- in der erneuten Anwendung der Mindestanforderungen für die Wirtsgesteine Steinsalz und Kristallin aufgrund der festgestellten, z.T. erheblichen fachlichen und methodischen Fehler sowie
- im Anschluss der erneuten Anwendung der Mindestanforderungen in der Recherche, Aufarbeitung und Bewertung weiterer gebietsspezifischer Informationen für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien.
Wie geht es weiter im Schritt 2 der Phase 1 der Endlagersuche?
Die Ergebnisse des Zwischenberichts Teilgebiete sowie die angewendete Methodik der BGE wurden auf drei Erörterungsterminen der Fachkonferenz Teilgebiete im Jahr 2021 kritisch diskutiert. Die Fachkonferenzen Teilgebiete stellten dabei die ersten vom Gesetzgeber geforderten öffentlichen Beteiligungsformate dar. Alle Kommentare, Hinweise und Ergebnisse aus den Erörterungsterminen sowie Arbeitsgruppentreffen der Fachkonferenzen Teilgebiete sowie die übermittelten Stellungnahmen der Online-Beteiligungsplattform wurden im September 2021 der BGE übergeben. Diese Ergebnisse sowie die zum Teil sehr umfangreichen Stellungnahmen der Staatlichen Geologischen Dienste müssen von der BGE geprüft und je nach fachlicher Einordnung im Schritt 2 der Phase 1 berücksichtigt werden.
Parallel zu der Prüfung arbeitet die BGE an der Entwicklung von Methoden zur Durchführung von repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU), in denen das Endlagersystem in seiner Gesamtheit betrachtet und hinsichtlich seiner Sicherheit unter verschiedenen Belastungssituationen, unter Berücksichtigung von Datenunsicherheiten, Fehlfunktionen und zukünftigen Entwicklungsszenarien untersucht wird. Die rvSU werden auf alle 90 Teilgebiete angewendet, um weitere Räume auszuschließen und Standortregionen zur übertägigen Erkundung zu bestimmen (Ende Phase 1). Ziel der BGE war es, bis zum Jahr 2024 ca. zehn Standortregionen in Deutschland zu bestimmen und diese im Anschluss übertägig zu erkunden (Phase 2). Im Oktober 2022 wurde bekannt, dass dieser Termin nicht realisierbar sein wird (siehe Schreiben der BGE).
Um die von der BGE erarbeitete Methodik der rvSU an realen Daten zu erproben, hat die BGE vier der 90 Teilgebiete ausgewählt:
- der Salzstock Bahlburg in der Nähe von Hamburg
- das Teilgebiet Opalinuston in Süddeutschland
- das Teilgebiet Thüringer Becken
- das Teilgebiet Saxothuringikum.
Zwei der vier Teilgebiete befinden sich auf Teilflächen der Thüringer Landesfläche. Der BGE zufolge stellt die Auswahl in keiner Weise eine Vorfestlegung von Standortregionen dar und trifft keine Aussage über eine potenzielle Eignung. In verschiedenen Gutachten, welche vom Nationalen Begleitgremium (NBG) beauftragt wurden, ist dieser Auswahlprozess unabhängig bewertet worden.
Ende März 2022 veröffentlichte die BGE ihre bis zu diesem Zeitpunkt entwickelte Methodik zur Durchführung der rvSU und stellte ihren Methodenbericht Bericht auf der Veranstaltungsreihe zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zur Diskussion. Das TLUBN hat diesen Bericht bewertet und der BGE Hinweise und Anregungen in einer Stellungnahme vom 30.05.2022 zukommen lassen.
In jüngster Vergangenheit zeichnete sich in Veranstaltungen der BGE und des NBG ab, dass im Schritt 2 der Phase 1 die Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen frühzeitig erneut angewendet werden, um Teilgebiete in Untersuchungsräume zu differenzieren. Damit berücksichtigt die BGE wesentliche Hinweise aus dem Validierungsbericht des TLUBN sowie die Hinweise weiterer Staatlicher Geologischer Dienste.
Erste Arbeitsstände zur Einengung der Teilgebiete veröffentlichte die BGE Anfang November 2024 auf ihrer Website im BGE Endlagersuche Navigator.
Am 03.11.2025 veröffentlichte die BGE erneut ihren Arbeitsstand hinsichtlich der Einengung der Teilgebiete im BGE Endlagersuche Navigator. Anhand interaktiver Kartendarstellungen wird gezeigt, welche Gebiete zum jetzigen Zeitpunkt als ungeeignet (Kategorie D) bzw. als gering geeignet (Kategorie C) und für weitere Untersuchungen eingestuft werden. Neben einigen Korrekturen werden erstmals Gebiete ausgewiesen, welche bis 2027 weitergehend geprüft werden. In einem kurzen Steckbrief zu jedem Gebiet (Teiluntersuchungsraum - TUR) werden die wesentlichen fachlichen Begründungen aus den schrittweise erfolgenden (hier aus den Prüfschritten 1 und 2) repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) zusammengefasst, die zur jeweiligen Kategorisierung geführt haben.
Die BGE weist darauf hin, dass der veröffentlichte Arbeitsstand weiterhin kein verbindliches Ergebnis darstellt, sondern sich im Laufe der weiteren Arbeiten noch verändern kann. Weitere Ergebnisse beabsichtigt die BGE im Sommer 2026 und Frühjahr 2027 zu veröffentlichen. Mit dem Abschlussbericht und dem Standortregionen-Vorschlag wird Ende 2027 gerechnet.
Ein Teil der von der BGE nun bearbeiteten Gebieten befindet sich in Thüringen. Aktuelle Arbeitsstände wurden sowohl für Thüringer Gebiete mit kristallinen Wirtsgesteinen im tiefen Untergrund (Grundgebirge in Südwest- bis Nordost-Thüringen) als auch für Gebiete mit Salzgesteinen in stratiformer (flacher) Lagerung (Nordwest- bis Mittel-Thüringen) präsentiert. Für weitere Gebiete, z. B. im südwestlichen Thüringen, steht die Bearbeitung weiterhin aus.
Mit der nun erfolgten Kategorisierung verbleiben von ehemals ca. 58 % nur noch 10 % der Landesfläche im Fokus der Suche für ein mögliches Endlager in Thüringen. Während Gebiete mit flach lagernden Salzgesteinen in Mittel- und Südwest-Thüringen bis 2027 weitergehend durch die BGE geprüft werden, sind die Thüringer Teilgebietsanteile mit kristallinem Wirtsgesteinen („Mitteldeutsche Kristallinzone“, „Saxothurinikum“) nun vollständig als gering bzw. ungeeignet für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle bewertet worden.
Der nun veröffentlichte Arbeitsstand wird in den nächsten Wochen vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) intensiv geprüft werden.
Neben der Methodik der rvSU entwickelt die BGE Methoden zur Anwendung planungswissenschaftlicher Kriterien (planWK). Hierzu zählen Kriterien wie Trinkwasserschutzgebiete, Naturschutz, Abstand zu Wohngebieten, wirtschaftlichen Nutzungskonflikte, etc.) Dazu wurden der BGE umfangreiche Datenbestände verschiedenster Fachbereiche zur Verfügung gestellt. Die Konsultation erster Zwischenergebnisse hat begonnen und wird Anfang 2023 zu speziellen Fragestellungen (z.B. Grundwasserleiter, Abbau von Bodenschätzen) fortgesetzt.
Diese und weitere Arbeiten der BGE werden im neuen Beteiligungsformat "Forum Endlagersuche" öffentlich diskutiert und erörtert. Das Forum dient der Beteiligung der Öffentlichkeit und soll den kritischen Austausch mit der BGE bis zum Start der Regionalkonferenzen (Veröffentlichung der ermittelten Standortregionen) ermöglichen.
Im Dezember 2022 veröffentlichte das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ein Schreiben an die Kommunen. In dem Schreiben wird der bisherige Verlauf des Verfahrens kurz skizziert und ein Ausblick über die weiteren Verfahrensschritte und Beteiligungsformate gegeben. Hier wird das erste Mal auf die von vielen geäußerte Kritik zu den im Verfahren gesetzten zeitlichen Zielmarken eingegangen und das diese nicht eingehalten werden können. Ursprünglich sollten die Standortregionen bis 2024 ermittelt sein und der Vorschlag des Endlagerstandortes 2031 dem Bundestag mitgeteilt werden. Nach dem aktuellen Schreiben sollen die Standortregionen nun bis zum Jahr 2027 ermittelt werden, die endgültige Entscheidung für einen Standort wird für einen Zeitraum zwischen den Jahren 2046 und 2068 anvisiert.
Die Suche nach einem geeigneten Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle stellt somit auch zeitlich eine Mehrgenerationen‐Aufgabe dar. Im Rahmen seiner durch das StandAG festgelegten Aufgaben und in konstruktiv-kritischer Art und Weise begleitet der Freistaat Thüringen kontinuierlich das Suchverfahren. Dazu zählen bisher u.a. folgende Veranstaltungen (Liste wird regelmäßig aktualisiert):
- regelmäßige Beratungen der Thüringischen Begleitgruppe unter Leitung des TMUENF (seit 2017)
- diverse Veranstaltungsreihen des NBG und der BGE (seit 2017)
- Teilnahme an den Statuskonferenzen des BASE (2018/2019)
- Teilnahme an der Fachkonferenz Teilgebiete (2021)
- Stakeholder-Gespräch von der Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Anja Siegesmund, mit BGE, BASE, NBG, TLUBN und Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund Thüringen zum aktuellen Stand (Dezember 2021)
- Teilnahme an der NBG-Veranstaltung zum Thema "Probleme und Herausforderungen im Suchverfahren" in Jena (Juni 2022)
- Informationsveranstaltung des TMUEN für die Landkreise und kreisfreien Städte unter Beteiligung von BGE, BASE, NBG und TLUBN (November 2022)
- Teilnahme an der Veranstaltungsreihe „Tagen der Standortauswahl“ in Aachen und Clausthal-Zellerfeld der BGE (2022/2024)
- Teilnahme an den Fachtagungen des "Forum Endlagersuche" (2022/2023/2024/2025)
- Teilnahme an der Online-Veranstaltungsreihe „Forumstage“ (2024/2025)
Das TLUBN wird dabei als thüringische Fachbehörde auch weiterhin mit fachlicher Expertise zum wissenschaftlichen Dialog im Standortauswahlverfahren beitragen.
Aktuelles
Weiterführende Links
- Zwischenbericht Teilgebiete der BGE
- Validierung des Zwischenbericht Teilgebiete der BGE durch das TLUBN
- BGE Endlagersuche Navigator
- Amtliches Dokumentenverzeichnis des BASE
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
- Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
- Nationales Begleitgremium (NBG)
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