Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Standortauswahlverfahren

Endlagersuche als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktiven Müll ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – koordiniert in alleiniger Zuständigkeit des Bundes vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie dessen Vorhabenträgerin, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).

Im September 2020 wurden dazu erste geologisch grundsätzlich geeignete Teilgebiete ausgewiesen. Auch in Thüringen, sowie in mehr als der Hälfte des Bundesgebiets. Für diese Regionen gilt: Sie verbleiben vorerst im weiteren Suchverfahren – was nicht heißt, dass sie besonders geeignet sind. Das herauszufinden ist jetzt die weitere Aufgabe der Bundesgesellschaft.

Der Endlagersuchprozess sollte ursprünglich bis 2031 abgeschlossen werden. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens wird der Prozess vermutlich erst Mitte dieses Jahrhunderts abgeschlossen. Für einen erfolgreichen Abschluss des Verfahrens muss der Auswahlprozess zwingend ergebnisoffen, transparent, unter Anwendung klar definierter Kriterien und unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

In weiteren Schritten geht es jetzt darum, dass der Bund auf Basis der von den Bundesländern gelieferten Daten – wie geologische und seismologische Daten oder auch Daten über Einflüsse aus früherer oder aktiver bergbaulicher Tätigkeit – Standortregionen identifiziert, die für eine obertägige Erkundung im nächsten Verfahrensschritt geeignet erscheinen.

Bürgerinnen und Bürger sollten sich an den Informations- und Beteiligungsangeboten des Bundes rege beteiligen. Thüringen ist im Nationalen Begleitgremium (NBG) mit einer engagierten Thüringerin bereits vertreten.

Häufig gestellte Fragen zur Endlagersuche

  • In welcher Phase ist das Verfahren aktuell?

    Das Verfahren untergliedert sich in drei Phasen. Derzeit befindet sich das Verfahren im Schritt 2 der Phase 1, an deren Ende die Auswahl von sogenannten Standortregionen für die übertägige Erkundung steht. Im ersten Schritt der Phase 1 wurden geologische und seismologische sowie bergbauliche Daten der Länder gesammelt und u. a. auf deren Grundlage im September sogenannte Teilgebiete bekannt gegeben. Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie auf den Internetseiten der Bundesgesellschaft für Endlagerung und des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung.

  • Wie ist Thüringen an dem Prozess beteiligt?

    Der Freistaat Thüringen als Träger öffentlicher Belange, stellt die für das Verfahren relevanten wissenschaftlichen Daten und gewährleistet durch die Umsetzung von § 21 StandAG die Einhaltung von Sicherungsvorschriften. Das Standortauswahlgesetz sieht darüber hinaus keine Beteiligung der Länder vor. Die Vorhabenträgerin und damit hauptverantwortlich für das Suchverfahrens ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Der Freistaat begleitet das Verfahren aber eng und kritisch. So hat z.B. der Staatliche Geologische Dienst Thüringens den sogenannten Zwischenbericht Teilgebiete geprüft und Hinweise gegeben, welche die Bundesgesellschaft für Endlagerung in den weiteren Schritten berücksichtigen wird.

  • Wie läuft der weitere Suchprozess genau ab?

    Der Endlagersuchprozess gliedert sich in 3 Phasen.

    Phase 1:

    Nachdem die Bundesgesellschaft für Endlagerung im ersten Schritt der Phase 1 54 % der Fläche Deutschlands im sogenannten Zwischenbericht Teilgebiete als potenziell weiter untersuchungswürdig für ein Endlager ausgewiesen hat, erfolgt nun im zweiten Schritt der Phase 1 eine deutliche Reduzierung auf wenige sogenannte Standortregionen. Dazu wird zunächst anhand von vier ausgewählten, repräsentativen Teilgebieten eine Methodik entwickelt, die anschließend in allen 90 Teilgebieten in gleicher Weise angewendet werden soll. Die Teilgebiete werden in sogenannte Untersuchungsräume untergliedert, eingeordnet und miteinander verglichen, um am Ende der Phase 1 geeignete Standortregionen für die übertägige Erkundung vorzuschlagen. Der Deutsche Bundestag entscheidet abschließend darüber, welche Regionen weiter erkundet werden sollen.

    Phase 2:

    Die ausgewählten Standortregionen werden dann in Phase 2 beispielsweise durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen übertägig untersucht und auf ihre Geeignetheit hin begutachtet. Die als geeignet eingeschätzten Standorte schlägt die Bundesregierung dann dem Bundestag und Bundesrat zur untertägigen Erkundung vor.

    Phase 3:

    Die umfassende untertägige Erkundung erfolgt dann in Phase 3. durch die Errichtung von Erkundungsbergwerken an den verbliebenen Standorten. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bewertet die Ergebnisse der Untersuchungen und schlägt einen bestmöglichen Standort vor. Darüber entscheiden im Wege eines Gesetzgebungsverfahrens der Bundestag und Bundesrat.

  • Wie kann man sich an dem Verfahren beteiligen?

    Die Beteiligung der Bürger*innen an dem Verfahren wird sehr ernst genommen. So konnte sich die Öffentlichkeit bereits in die Erörterung des Zwischenberichts Teilgebiete in der sogenannten Fachkonferenz Teilgebiete einbringen. Diese fand 2020/21 statt. Im weiteren Verfahren soll sich nun ein ähnliches Format, das sogenannte „Fachforum“, etablieren. Auch hier sind Bürger*innen aufgerufen, sich zu beteiligen. Am Ende der Phase 1 werden in jeder Standortregion auch sogenannte „Regionalkonferenzen“ eingerichtet. Auch hier können Bürger*innen, die in einer Standortregion wohnen, teilnehmen. Weitere Informationen zu Beteiligungsmöglichkeiten findet man auf den Seiten des Nationalen Begleitgremiums (BGE) sowie der Seite des Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).

  • Nach welchen Kriterien wird der richtige Standort eines Endlagers ermittelt?

    Die Auswahl des Endlagers erfolgt nach streng wissenschaftlichen Kriterien welche das Standortauswahlgesetz (StandAG) regelt. Zunächst werden die sogenannten Ausschlusskriterien wie z.B. Vulkanismus- und Erdbebengefahr geprüft und damit erste Regionen ausgeschlossen.

    Im nächsten Schritt wird geprüft, welche Gebiete die sogenannten Mindestanforderungen erfüllen. Beispielsweise sollen u.a. mindestens 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Nur Regionen, die alle Mindestanforderungen erfüllen, sind für ein Endlager geeignet.

    Anschließend werden die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien angewendet. Beispielsweise wird geprüft, inwiefern radioaktive Stoffe über Wasserpfade an die Erdoberfläche gelangen könnten oder wie gut das jeweilige Gestein, das die Abfälle umschließt, die gefährlichen Stoffe zurückhalten kann.

    Erst bei vergleichbaren geologischen Voraussetzungen der verbliebenen Standorte kommen sogenannte planungswissenschaftliche Abwägungskriterien zur Anwendung. Darunter versteht man, dass Naturschutzgebiete, Kulturdenkmäler oder dicht besiedelte Gebiete möglichst nicht beeinträchtigt werden sollen.

    Die Ausschluss- und Abwägungskriterien sowie die Mindestanforderungen werden in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angewendet.

  • Warum reichen die bisherigen Zwischenlager nicht aus?

    In den derzeitigen Zwischenlagern werden hochradioaktive Abfälle ausschließlich oberirdisch gelagert. Dadurch ist es aufwändiger, diese gegen äußere Einflüsse zu schützen. Nur eine unterirdische Lagerung gewährleistet den bestmöglichen Schutz für die Bevölkerung über einen sehr langen Zeitraum, indem die hochradioaktiven Abfälle gut gegen äußere Einflüsse verschlossen sind und zugleich nicht an die Oberfläche gelangen können.

  • Wer entscheidet am Ende, wo ein Endlager hinkommt?

    Die Entscheidung über das Endlager treffen der Bundestag und Bundesrat bis 2031. Auf dem Weg dorthin wird die Gebietskulisse fortlaufend eingeengt. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt auf ihrer Internetseite eine Interaktive Karte zur Verfügung, die dazu Auskunft gibt.

Schritt 2 der Phase 1 – Validierung des Zwischenberichts Teilgebiete für Thüringen

Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) am 28.09.2020 endet Schritt 1 der Phase 1 der Endlagersuche. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat zunächst eine erste Durchsicht des Zwischenberichts vorgenommen.

Im Ergebnis dieser ersten Stellungnahme vom Januar 2021 sind nach Auffassung des TLUBN unter anderem folgende Punkte kritisch anzumerken:

  • auszuschließende Gebiete sind bei der Anwendung des Kriteriums "Aktive Störungszonen – atektonische Vorgänge" für Subrosionsprozesse als zu geringflächig ermittelt worden
  • Teilgebiete mit Steinsalzen in stratiformer Lagerung fallen nach Ansicht des TLUBN deutlich zu groß aus, da die Mächtigkeiten mehrerer Steinsalzformationen des Zechsteins aufsummiert und Bohrdaten (wichtigste Belegpunkte) unvollständig angewendet wurden
  • Das Teilgebiet Saxothuringikum ist in seinen Ausmaßen deutlich zu groß ausgefallen, da die unter Bedeckung auftretenden Lithologien nicht berücksichtigt worden sind und die von der BGE für das Teilgebiet in Betracht gezogenen kristallinen Wirtsgesteine nach den vorhandenen Bohrinformationen in Thüringen kaum verbreitet sind.

Hier die Stellungnahme in voller Länge

Mit dem Validierungsbericht zum Zwischenbericht Teilgebiete vom 08.06.2021 hat das TLUBN die Vorgehensweise der BGE zur Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien umfangreich geprüft. Im Validierungsbericht wird die kursorische erste Stellungnahme des TLUBN vom Januar 2021 durch eine detaillierte Analyse der Arbeitsschritte der BGE präzisiert und durch Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise im Standortauswahlverfahren ergänzt. Wesentlichen Handlungsbedarf für die BGE sieht das TLUBN insbesondere:

  • in der erneuten Anwendung des Ausschlusskriteriums "Aktive Störungszonen – atektonische Vorgänge"
  • in der erneuten Anwendung der Mindestanforderungen für die Wirtsgesteine Steinsalz und Kristallin aufgrund der festgestellten, z.T. erheblichen fachlichen und methodischen Fehler sowie
  • im Anschluss der erneuten Anwendung der Mindestanforderungen in der Recherche, Aufarbeitung und Bewertung weiterer gebietsspezifischer Informationen für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien.

Hier der Validierungsbericht in voller Länge

Wie geht es weiter im Schritt 2 der Phase 1 der Endlagersuche?

Die Ergebnisse des Zwischenberichts Teilgebiete sowie die angewendete Methodik der BGE wurden auf drei Erörterungsterminen der Fachkonferenz Teilgebiete im Jahr 2021 kritisch diskutiert. Die Fachkonferenzen Teilgebiete stellten dabei die ersten vom Gesetzgeber geforderten öffentlichen Beteiligungsformate dar. Alle Kommentare, Hinweise und Ergebnisse aus den Erörterungsterminen sowie Arbeitsgruppentreffen der Fachkonferenzen Teilgebiete sowie die übermittelten Stellungnahmen der Online-Beteiligungsplattform wurden im September 2021 der BGE übergeben. Diese Ergebnisse sowie die zum Teil sehr umfangreichen Stellungnahmen der Staatlichen Geologischen Dienste müssen von der BGE geprüft und je nach fachlicher Einordnung im Schritt 2 der Phase 1 berücksichtigt werden.

Parallel zu der Prüfung arbeitet die BGE an der Entwicklung von Methoden zur Durchführung von repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU), in denen das Endlagersystem in seiner Gesamtheit betrachtet und hinsichtlich seiner Sicherheit unter verschiedenen Belastungssituationen, unter Berücksichtigung von Datenunsicherheiten, Fehlfunktionen und zukünftigen Entwicklungsszenarien untersucht wird. Die rvSU werden auf alle 90 Teilgebiete angewendet, um weitere Räume auszuschließen und Standortregionen zur übertägigen Erkundung zu bestimmen (Ende Phase 1). Ziel der BGE war es, bis zum Jahr 2024 ca. zehn Standortregionen in Deutschland zu bestimmen und diese im Anschluss übertägig zu erkunden (Phase 2). Im Oktober 2022 wurde bekannt, dass dieser Termin nicht realisierbar sein wird (siehe Schreiben der BGE).

Um die von der BGE erarbeitete Methodik der rvSU an realen Daten zu erproben, hat die BGE vier der 90 Teilgebiete ausgewählt:

  • der Salzstock Bahlburg in der Nähe von Hamburg
  • das Teilgebiet Opalinuston in Süddeutschland
  • das Teilgebiet Thüringer Becken
  • das Teilgebiet Saxothuringikum.

Zwei der vier Teilgebiete befinden sich auf Teilflächen der Thüringer Landesfläche. Der BGE zufolge stellt die Auswahl in keiner Weise eine Vorfestlegung von Standortregionen dar und trifft keine Aussage über eine potenzielle Eignung. In verschiedenen Gutachten, welche vom Nationalen Begleitgremium (NBG) beauftragt wurden, ist dieser Auswahlprozess unabhängig bewertet worden.

Ende März 2022 veröffentlichte die BGE ihre bis zu diesem Zeitpunkt entwickelte Methodik zur Durchführung der rvSU und stellte ihren Methodenbericht Bericht auf der Veranstaltungsreihe zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zur Diskussion. Das TLUBN hat diesen Bericht bewertet und der BGE Hinweise und Anregungen in einer Stellungnahme vom 30.05.2022 zukommen lassen.

Link zur Stellungnahme

In jüngster Vergangenheit zeichnete sich in Veranstaltungen der BGE und des NBG ab, dass im Schritt 2 der Phase 1 die Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen frühzeitig erneut angewendet werden, um Teilgebiete in Untersuchungsräume zu differenzieren. Damit berücksichtigt die BGE wesentliche Hinweise aus dem Validierungsbericht des TLUBN sowie die Hinweise weiterer Staatlicher Geologischer Dienste.

Erste Arbeitsstände zur Einengung der Teilgebiete veröffentlichte die BGE Anfang November 2024 auf ihrer Website im BGE Endlagersuche Navigator.

Am 03.11.2025 veröffentlichte die BGE erneut ihren Arbeitsstand hinsichtlich der Einengung der Teilgebiete im BGE Endlagersuche Navigator. Anhand interaktiver Kartendarstellungen wird gezeigt, welche Gebiete zum jetzigen Zeitpunkt als ungeeignet (Kategorie D) bzw. als gering geeignet (Kategorie C) und für weitere Untersuchungen eingestuft werden. Neben einigen Korrekturen werden erstmals Gebiete ausgewiesen, welche bis 2027 weitergehend geprüft werden. In einem kurzen Steckbrief zu jedem Gebiet (Teiluntersuchungsraum - TUR) werden die wesentlichen fachlichen Begründungen aus den schrittweise erfolgenden (hier aus den Prüfschritten 1 und 2) repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) zusammengefasst, die zur jeweiligen Kategorisierung geführt haben.

Die BGE weist darauf hin, dass der veröffentlichte Arbeitsstand weiterhin kein verbindliches Ergebnis darstellt, sondern sich im Laufe der weiteren Arbeiten noch verändern kann. Weitere Ergebnisse beabsichtigt die BGE im Sommer 2026 und Frühjahr 2027 zu veröffentlichen. Mit dem Abschlussbericht und dem Standortregionen-Vorschlag wird Ende 2027 gerechnet.

Ein Teil der von der BGE nun bearbeiteten Gebieten befindet sich in Thüringen. Aktuelle Arbeitsstände wurden sowohl für Thüringer Gebiete mit kristallinen Wirtsgesteinen im tiefen Untergrund (Grundgebirge in Südwest- bis Nordost-Thüringen) als auch für Gebiete mit Salzgesteinen in stratiformer (flacher) Lagerung (Nordwest- bis Mittel-Thüringen) präsentiert. Für weitere Gebiete, z. B. im südwestlichen Thüringen, steht die Bearbeitung weiterhin aus.

Mit der nun erfolgten Kategorisierung verbleiben von ehemals ca. 58 % nur noch 10 % der Landesfläche im Fokus der Suche für ein mögliches Endlager in Thüringen. Während Gebiete mit flach lagernden Salzgesteinen in Mittel- und Südwest-Thüringen bis 2027 weitergehend durch die BGE geprüft werden, sind die Thüringer Teilgebietsanteile mit kristallinem Wirtsgesteinen („Mitteldeutsche Kristallinzone“, „Saxothurinikum“) nun vollständig als gering bzw. ungeeignet für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle bewertet worden. 

Der nun veröffentlichte Arbeitsstand wird in den nächsten Wochen vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) intensiv geprüft werden.

Neben der Methodik der rvSU entwickelt die BGE Methoden zur Anwendung planungswissenschaftlicher Kriterien (planWK). Hierzu zählen Kriterien wie Trinkwasserschutzgebiete, Naturschutz, Abstand zu Wohngebieten, wirtschaftlichen Nutzungskonflikte, etc.) Dazu wurden der BGE umfangreiche Datenbestände verschiedenster Fachbereiche zur Verfügung gestellt. Die Konsultation erster Zwischenergebnisse hat begonnen und wird Anfang 2023 zu speziellen Fragestellungen (z.B. Grundwasserleiter, Abbau von Bodenschätzen) fortgesetzt.

Diese und weitere Arbeiten der BGE werden im neuen Beteiligungsformat "Forum Endlagersuche" öffentlich diskutiert und erörtert. Das Forum dient der Beteiligung der Öffentlichkeit und soll den kritischen Austausch mit der BGE bis zum Start der Regionalkonferenzen (Veröffentlichung der ermittelten Standortregionen) ermöglichen.

Im Dezember 2022 veröffentlichte das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ein Schreiben an die Kommunen. In dem Schreiben wird der bisherige Verlauf des Verfahrens kurz skizziert und ein Ausblick über die weiteren Verfahrensschritte und Beteiligungsformate gegeben. Hier wird das erste Mal auf die von vielen geäußerte Kritik zu den im Verfahren gesetzten zeitlichen Zielmarken eingegangen und das diese nicht eingehalten werden können. Ursprünglich sollten die Standortregionen bis 2024 ermittelt sein und der Vorschlag des Endlagerstandortes 2031 dem Bundestag mitgeteilt werden. Nach dem aktuellen Schreiben sollen die Standortregionen nun bis zum Jahr 2027 ermittelt werden, die endgültige Entscheidung für einen Standort wird für einen Zeitraum zwischen den Jahren 2046 und 2068 anvisiert.

Die Suche nach einem geeigneten Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle stellt somit auch zeitlich eine Mehrgenerationen‐Aufgabe dar. Im Rahmen seiner durch das StandAG festgelegten Aufgaben und in konstruktiv-kritischer Art und Weise begleitet der Freistaat Thüringen kontinuierlich das Suchverfahren. Dazu zählen bisher u.a. folgende Veranstaltungen (Liste wird regelmäßig aktualisiert):

  • regelmäßige Beratungen der Thüringischen Begleitgruppe unter Leitung des TMUENF (seit 2017)
  • diverse Veranstaltungsreihen des NBG und der BGE (seit 2017)
  • Teilnahme an den Statuskonferenzen des BASE (2018/2019)
  • Teilnahme an der Fachkonferenz Teilgebiete (2021)
  • Stakeholder-Gespräch von der Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Anja Siegesmund, mit BGE, BASE, NBG, TLUBN und Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund Thüringen zum aktuellen Stand (Dezember 2021)
  • Teilnahme an der NBG-Veranstaltung zum Thema "Probleme und Herausforderungen im Suchverfahren" in Jena (Juni 2022)
  • Informationsveranstaltung des TMUEN für die Landkreise und kreisfreien Städte unter Beteiligung von BGE, BASE, NBG und TLUBN (November 2022)
  • Teilnahme an der Veranstaltungsreihe „Tagen der Standortauswahl“ in Aachen und Clausthal-Zellerfeld der BGE (2022/2024)
  • Teilnahme an den Fachtagungen des "Forum Endlagersuche" (2022/2023/2024/2025)
  • Teilnahme an der Online-Veranstaltungsreihe „Forumstage“ (2024/2025)

Das TLUBN wird dabei als thüringische Fachbehörde auch weiterhin mit fachlicher Expertise zum wissenschaftlichen Dialog im Standortauswahlverfahren beitragen.

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge