Trinkwassereinzugsgebieteverordnung

Auf dieser Seite finden Wasserbehörden und Betreiber von Trinkwassergewinnungsanlagen wichtige Informationen und Arbeitshilfen für die Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung in Thüringen.
Mit der am 12. Dezember 2023 in Kraft getreten Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung - TrinkwEGV) erfolgt die nationale Umsetzung der Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie. Ziel dieser Verordnung ist es, einen risikobasierten Ansatz in den Trinkwassereinzugsgebieten zu etablieren, um den Schutz des Rohwassers, des Grundwassers und des Oberflächenwassers zu erhöhen. Weiterhin soll der Aufwand der Betreiber bei der Trinkwasseraufbereitung verringert werden.
Die Verordnung enthält sowohl Verpflichtungen für die Betreiber von Trinkwassergewinnungsanlagen als auch für die Behörden. Die Betreiber von Wassergewinnungen müssen zunächst die Trinkwassereinzugsgebiete bestimmen und beschreiben. Mögliche Risiken für die Trinkwasserressourcen durch Verunreinigungen und folglich für die menschliche Gesundheit müssen identifiziert (Gefährdungsanalyse) und bewertet (Risikoabschätzung) werden. Darauf aufbauend sind von den Betreibern Wasseruntersuchungsprogramme und Vorschläge für Risikomanagementmaßnahmen zu erarbeiten.
Die Ergebnisse der Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete müssen als Dokumentation durch die Betreiber bis zum 12. November 2025 den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Zuständig nach § 61 Abs. 1 ThürWG sind die unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Diese prüfen die Dokumentationen der Betreiber und legen darauf aufbauend bis zum 12.05.2027 gegebenenfalls erforderliche Risikomanagementmaßnahmen fest.
Aufgrund der geringen Zeitspanne für die Erstellung der Dokumentationen durch die Betreiber sowie die anschließende behördliche Prüfung, ist ein weitestgehend einheitliches und effizientes Vorgehen angebracht.
Dazu erstellt das TLUBN im Auftrag des TMUEN einen Leitfaden zum Vollzug der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung in Thüringen und stellt eine umfangreiche Datenzusammenstellung bereit.
Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen und Arbeitshilfen zur Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung.
Neues: TLUBN-Information 2_2025
Vollzug der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung in Thüringen
Kontakt
Für Rückfragen zur Trinkwassereinzugsgebieteverordnung nutzen Sie bitte folgendes Kontaktformular:
Weiterführende Links
- EU-Trinkwasser-RL
- TrinkwEGV
Verwandte Themen
- Trinkwasserversorgung
- Wasserschutzgebiete
Diese Seite teilen
Weitere Werkzeuge