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Genehmigung von Anlagen

Der Betrieb bestimmter Anlagen, wie industriellen Produktionsbetrieben, kann schädliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Der Gesetzgeber hat daher für die Genehmigung besonders relevanter Anlagen ein Verfahren festgelegt, wodurch die Schutzgüter nach § 1 Abs. 1 BImSchG vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden sollen und auch bereits dem Entstehen solcher Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden soll.

Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden die Anträge unter diesen Vorsätzen durch die Bündelung vieler verschiedener Fachkompetenzen umfassend geprüft.

Je nach Vorhaben und Ausmaß der zu erwartenden Umweltauswirkungen sind unterschiedliche Zulassungsverfahren notwendig.

    • Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb einer neuen Anlage nach § 4 BImSchG
    • Anzeige einer Änderung nach § 15 BImSchG, deren Auswirkungen auf die o. g. Schutzgüter offensichtlich gering sind
    • Genehmigung einer wesentlichen Änderung nach § 16 Abs. 1 BImSchG

An Genehmigungsanträgen mit erheblichen Auswirkungen wird auch die Öffentlichkeit beteiligt, so dass letztlich alle Belange der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden können.

 

Für die Anzeige oder Beantragung von Vorhaben lässt der Gesetzgeber die Vorgabe zu verwendender Formulare zu. In Thüringen ist seit dem 1. Juli 2022 für die Erstellung der Formulare und weiteren Unterlagen die Software ELiA zu verwenden.

  • ELiA ist eine elektronische Lösung, um die Genehmigung für die Errichtung oder Änderung sowie den Betrieb von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beantragen. Mit dem Programm können Antragsteller die sehr umfangreichen Antragsunterlagen elektronisch auf einer strukturierten Oberfläche erstellen und werden durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen unterstützt.

    Das Programm ELiA kann kostenfrei als Windows- oder Mac-Version heruntergeladen und genutzt werden (Hinweis: Eine Nutzung unter dem Betriebssystem Linux ist nicht möglich). Besondere technische Voraussetzungen für den Betrieb von ELiA sind nicht erforderlich.

    Nach der Installation aktualisiert sich das Programm selbst, sofern eine Internetverbindung besteht. Eine Nutzung ist auch offline möglich.

    Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrags stimmen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde ab.

    Der Antrag kann in elektronischer Form (Antrag als kapitelweise pdf-Dateien und .antragx-Datei) oder in unterschriebener Papierform (mit einer zusätzlichen digitalen Ausfertigung) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht werden. Für die Bereitstellung der digitalen Unterlagen wird beim TLUBN die Thüringer Datenaustauschplattform (ThDAP) oder nach Absprache eine eigene Cloudlösung verwendet. Die Möglichkeit des Versendens direkt aus dem Programm ELiA mittels Governikus-Communicator besteht nicht.  Die Übermittlung von Unterlagen an eine Untere Immissionsschutzbehörde kann abweichend erfolgen und ist mit der jeweiligen Behörde separat abzustimmen.

    Sollten Sie Fragen zu ELiA haben, können Sie diese an die für Sie zuständige Genehmigungsbehörde richten. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an das TLUBN (elia@tlubn.thueringen.de ).

Seit dem 01.11.2025 kann neben ELiA 2.8 auch ELiA Online zur Antragstellung beim TLUBN verwendet werden.

  • Dabei handelt es sich um eine reine Onlineanwendung bei der eine lokale Installation nicht mehr notwendig ist. Auch erfolgt durch das Programm eine direkte Übermittlung ans das TLUBN, deshalb ist die Bereitstellung der digitalen Unterlagen über die Thüringer Datenaustauschplattform (ThDAP) oder per E-Mail nicht mehr notwendig. Weiterhin wurden Hilfetexte zur Anwendung des Programmes direkt in die Onlineanwendung implementiert. Zusätzliche Hinweise zur Anwendung als auch ggf. notwendige Formulare für die Baugenehmigung und luftverkehrsrechtliche Zustimmung befinden sich in der grauen Box rechts.

    Eine Teilmigration der Antragsdaten von ELiA 2.8 nach ELiA Online ist möglich, sodass in ELiA 2.8 begonnene Anträge auch über ELiA Online eingereicht werden können. Nach dem Einführungsdatum steht eine ELiA 2.8 Version mit Exportfunktion für Anträge (ausgenommen Anhänge) zur Verfügung, welche anschließend in ELiA Online importiert werden können.        Auch aus ELiA Online selbst können Anträge ex- und wieder importiert werden. Dies ist von Bedeutung, da für jedes neue Vorhaben ein neuer Antrag zu erstellen ist um als solches beim TLUBN registriert zu werden. Die Abänderung eines alten Antrags sowie erneute Einreichung führt zu einer Registrierung als Ergänzung des vormaligen Verfahrens und ist daher nicht zulässig.   

    Zudem ist ein Übergangszeitraum mit einer parallelen Nutzung der beiden Systeme für 6 Monate (bis zum 30.04.2026) vorgesehen. Bei der Genehmigungsbehörde mit ELiA 2.8 eingereichte Anträge können auch mit ELiA 2.8 beendet werden. Die Anbindung der Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte ist noch nicht abgeschlossen, deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt die Antragseinreichung mit ELiA Online nur an das TLUBN sowie die Unteren Immissionsschutzbehörden folgender Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Genehmigungsbehörde erfolgen:

    • Stadt Suhl
    • Landkreis Altenburger Land
    • Landkreis Eichsfeld
    • Landkreis Ilm-Kreis
    • Landkreis Sonneberg

    Für Vorhaben in Zuständigkeit der weiteren Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte ist die Benutzung von ELiA Online noch ausgeschlossen und für die Antragserstellung muss bei diesen weiterhin ELiA 2.8 verwendet werden.

    Für die Nutzung ist eine Registrierung im Serviceportal GemeinsamOnline erforderlich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA Online nutzende Person empfohlen.

Für manche Anlagen müssen Besonderheiten bei der Antragstellung beachtet werden.

Erweist sich ein Vorhaben nach diesem Verfahren als genehmigungsfähig, so ist die Genehmigung zu erteilen. Diese Entscheidungsfindung stützt sich auf das BImSchG und das dazu existierende untergesetzliche Regelwerk.

    • Verordnungen zur Durchführung des BImSchG (BImSchVen)
    • TA Luft als vorweggenommenes Sachverständigengutachten zum Stand der Technik in Bezug auf den Schutz vor und der Vorsorge gegen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen
    • TA Lärm als vorweggenommenes Sachverständigengutachten zum Stand der Technik in Bezug auf den Schutz vor und der Vorsorge gegen Umwelteinwirkungen durch Geräusche
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV)
    • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
    • VDI-Richtlinien und DIN-Vorschriften
    • Technische Regeln für Anlagensicherheit (TRAS), für Gefahrstoffe (TRGS)
    • Auslegungsfragen und Vollzugshinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI)

Für Anlagen, die der IE-Richtlinie unterliegen, werden Genehmigungen nach § 10 Abs. 8a BImSchG bekannt gemacht und dauerhaft hier veröffentlicht.

 

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