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Naturschutzbeirat

Der Naturschutzbeirat der oberen Naturschutzbehörde beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) unterstützt und berät die Verwaltung in allen Vollzugsangelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Besonders relevant sind für den Beirat Themen aus den Bereichen:

In diesen Bereichen ist der Beirat von der Naturschutzbehörde über alle wesentlichen Vorgänge rechtzeitig zu unterrichten. Der Beirat kann auch eigenständig Anträge zu vollzugs­relevanten Naturschutzthemen stellen und ist von der Naturschutzbehörde auf Verlangen anzuhören.

Das ehrenamtliche Gremium besteht aus 12 Mitgliedern und 12 Stellvertreter*innen. Die Ehrenamtlichen sind Fachleute auf den Gebieten des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Ökologie, Zoologie, Vegetationskunde und ähnlicher Wissenszweige. Die Auswahl der Beiratsmitglieder erfolgt aus Vorschlägen der anerkannten Naturschutz­vereinigungen und sonstiger Organisationen, deren Interessen mit der Land- und Erholungsnutzung verbunden sind. Die Mitglieder des Beirates werden vom Präsidenten des TLUBN für eine vierjährige Amtszeit persönlich berufen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden, sondern entscheiden nach ihrem eigenen fachlichen Wissen.

Aktuell befindet sich der Naturschutzbeirat in der 8. Amtsperiode (März 2024 bis März 2028). Vorsitzender ist für diese Periode Herr Ulrich Scheidt.

Rechtsgrundlagen

§ 26 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) vom 30.07.2019 sieht die Bildung von Beiräten bei allen Naturschutzbehörden in Thüringen vor. Das Gesetz enthält grundsätzliche Regelungen.

Eine Rechtsverordnung der obersten Naturschutzbehörde regelt weitere Einzelheiten und die Grundzüge einer Geschäftsordnung.

Kontakt

Naturschutzbeirat bei der oberen Naturschutzbehörde
- Geschäftsstelle -

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar

Tel.: 0361 / 57 3942 000 (Behördenzentrale)
Fax: 0361 / 57 3942 222

poststelle@tlubn.thueringen.de

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