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Marktüberwachung
Marktüberwachung im Freistaat Thüringen 2025: Ergebnisse
Wichtiges Instrument bei der Realisierung des Europäischen Binnenmarkts ist die europaweite Marktüberwachung. Einheitliche Standards bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz sind Grundvoraussetzung für einen freien Warenverkehr und fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt. Dazu sind Warenkontrollen unabdingbare Voraussetzung, um den Verkauf nicht konformer Produkte zu unterbinden.
In Deutschland unterliegen Produkte, Geräte und Anlagen bereits seit Jahrzehnten bestimmte Mindeststandards. Diese sind insbesondere im Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt geregelt (Produktsicherheitsgesetz).
Anders als in Teilbereichen der Chemikaliensicherheit sehen die europaweit geltenden rechtlichen Vorschriften für das Bereitstellen von Produkten auf dem Markt, wie z.B. Haushaltsgeräten, Computern, Heizgeräten, Autos, Reifen, Verbrennungsmotoren etc., keine Zulassungen oder sonstigen Prüfungen vor. Alle Wirtschaftsakteure (Lieferanten, Hersteller, Händler) sind selbst dafür verantwortlich, dass die Produkte, die sie herstellen oder in den Verkehr bringen, den geltenden rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Allerdings macht der ständig wachsende Warenstrom von Produkten aus dem EU-Binnenmarkt sowie aus Drittländern deren Überwachung zunehmend komplexer. Für Verbraucher, Anbieter und Hersteller sind daher Kenntnisse über die Rechtslage und Ansprechpartner von entscheidender Bedeutung.
Nicht alle Wirtschaftsakteure kommen ihren Verpflichtungen wie vorgeschrieben nach. Es gibt immer wieder Produkte, bei denen an der Sicherheit gespart wurde und die eine Gefahr für Gesundheit und Leben darstellen.
Insbesondere über Verkaufsplattformen oder Onlineshops gelangen immer häufiger Produkte nach Deutschland, die nicht den geltenden Vorschriften entsprechen und oftmals eine Gefahr darstellen.
An dieser Stelle greift die staatliche Marktüberwachung ein. Sie soll sicherstellen, dass diese Produkte gefunden und vom Markt ferngehalten bzw. entfernt werden. Hierzu werden regelmäßige Marktkontrollen durchgeführt und zwar nicht nur bei Herstellern, Lieferanten und Händlern vor Ort, sondern zunehmend auch im Internet. In der EU werden auf diese Weise jedes Jahr hunderttausende nicht regelkonforme Produkte aus dem Verkehr gezogen.
Auf Bundesebene sind hierbei insbesondere die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie die Bundesnetzagentur zuständig. In Thüringen übernimmt diese Aufgabe für die Bereiche produktbezogener Immissionsschutz, abfallrechtliche Produktverantwortung, Ökodesign und Energieeffizienz das Referat „Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit“ im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
Grundlage der Marktüberwachung ist das Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten (Marktüberwachungsgesetz - MüG).
Nach § 7 Abs. 2 MÜG können die Marktüberwachungsbehörden und die von ihnen beauftragten Personen bei den Wirtschaftsakteuren für Produkte der betreffenden Produkte entnehmen, Muster verlangen und die für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen Unterlagen und Informationen anfordern. Die Proben, Muster, Unterlagen und Informationen sind ihnen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Aufgaben und Befugnisse
Aufgabe der Marktüberwachung im Freistaat Thüringen ist es, gefährliche Produkte ausfindig zu machen und ihre Verbreitung auf dem Markt zu verhindern. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) prüft, basierend auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, stichprobenartig auf Grund von Beschwerden bzw. aktuellen Geschehnissen oder im Rahmen von Schwerpunkaktionen. Hierbei werden vom TLUBN maßgeblich technische Produkte für Haushalte und Unternehmen geprüft. Lebensmittelkontrollen und Fragen des Verbraucherschutzes ressortieren in Thüringen im Landesamt für Verbraucherschutz (TLV). Die Zuständigkeit für Fragen des Arbeitsschutzes sowie Gesundheitsbereich liegt im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF).
Informationen oder Hinweise zu gefährlichen Produkten erhält das TLUBN beispielsweise durch Meldungen des Zolls, über die EU-weiten Informations- und Warnsysteme Safety Gate und ICSMS, von Behörden anderer Bundesländer aber auch von Endverbrauchern. Hierbei wird in eigeninitiierte, sogen. aktive Marktüberwachung und auf Grund eingegangener externer Meldungen sogen. reaktive Marktüberwachung unterschieden.
Erhalten Marktüberwachungsbehörden Informationen über gefährliche Produkte, müssen sie den Sachverhalt aufklären und entsprechend des potentiellen Gefährdungsgrades „erforderliche Maßnahmen“ veranlassen. Diese reichen von einfachen Hinweisen an Hersteller oder Händler, über Verbote, die Produkte in Verkehr zu bringen, bis hin zum Rückruf bereits verkaufter Produkte. Bei mangelnder Kooperationsbereitschaft sowie in besonders schwerwiegenden Fällen können Bußgelder verhängt werden.
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