Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zur Bildergalerie Zum Seiteninhalt

Slider-Hauptseite

Radonmessungen in Innenräumen

Strahlenschutz und Gentechnik

Das deutsche Recht zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung ist im Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG) und den darauf beruhenden Verordnungen geregelt. Das StrlSchG betrifft eine Vielzahl von Sachverhalten, zum Beispiel in Medizin, Forschung, Industrie, in der Überwachung der Umweltradioaktivität, bei radiologischen Notfällen und natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon in Aufenthaltsräumen.

Der Umgang mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (z. B. Laboren), die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt sowie das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Produkten sind im Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG) und den darauf beruhenden Verordnungen geregelt. Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik.

Sowohl beim StrlSchG als auch beim GentG stehen unter Berücksichtigung ethischer Werte der Schutz des Lebens, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, der Umwelt sowie von Sachgütern vor den schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlen und gentechnischer Verfahren und Produkte im Vordergrund.

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ist unter anderem zuständig für den Vollzug vieler Aufgaben des StrlSchG und des GenTG.

Für folgende Aufgabenbereiche des Strahlenschutzes ist das Referat 86 zuständig: Aufsicht/Vollzug bei natürlichen radioaktiven Stoffen (NORM/TENORM), Radon an Arbeitsplätzen/künstlichen Radionukliden in Betrieben unter Bergaufsicht, Uranerzbergbau-Sanierung und radioaktiven Altlasten. 

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge