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Eingriffs-Regelung

Wenn Menschen ein Gebäude oder eine Straße bauen,

dann hat das immer Folgen für die Natur.

Man sagt auch: Das ist ein Eingriff in die Natur.

Die Natur muss aber geschützt werden.

Dafür gibt es Gesetze.

Ein Gesetz heißt: Eingriffs-Regelung.

 

In dem Gesetz steht:

Menschen dürfen bauen,

aber sie müssen dabei auf die Natur achten.

Die Eingriffe in die Natur müssen so klein wie möglich sein.

 

Zum Beispiel: Eine Firma baut eine große Fabrik.

Auf dem Grundstück stehen Bäume.

Die Bäume werden gefällt.

Dann muss die Firma an einer anderen Stelle neue Bäume pflanzen.

Das nennt man einen Ausgleich.

 

Die Landkreise in Thüringen überwachen die Eingriffs-Regelung.

Bei sehr großen Bau-Projekten ist das TLUBN zuständig.

 

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