Geologiedatengesetz
Anzeige einer geologischen Untersuchung / Grundwassererschließung
Die Anzeige einer geologischen Untersuchung / Grundwassererschließung wird im Freistaat Thüringen durch das Geologiedatengesetz (GeolDG), Bundesberggesetz (BBergG), Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. Thüringer Wassergesetz geregelt.
Das Geologiedatengesetz (GeolDG) , seit dem 30.06.2020 Nachfolger des Lagerstättengesetzes, regelt die Anzeige, Übermittlung, Archivierung und öffentliche Breitstellung geologischer Daten und Proben. Kern des Gesetzes (§§ 8–10) ist die Anzeige geologischer Untersuchungen (z.B. Bohrungen, Kartierungen, geophysikalische Erkundungen, Neubewertung/-interpretation von Altdaten) durch den Auftraggeber oder den Beauftragten beim zuständigen geologischen Dienst – in Thüringen beim Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN). Anzeigepflichtig sind alle geologischen Untersuchungen auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen die nicht explizit vom TLUBN ausgeschlossen sind.
Hinweise zur Anzeige einer geologischen Untersuchung / Grundwassererschließung
Gemäß § 29 Abs. 5 GeolDG hat das TLUBN für die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem 30. Juni 2020 auf Grund des Lagerstättengesetzes oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften an das TLUBN übermittelt oder übergeben worden sind, die Kategorisierung festgesetzt und einen Monat vor ihrer öffentlichen Bereitstellung im Internet sowie nach Möglichkeit in den nach § 6 Abs. 1 GeolDG vorgeschriebenen Geodatendiensten bekanntgegeben.
Bohranzeige OnlinePortal "Erdaufschluss digital"
- Anzeige einer geologischen Untersuchung / Grundwassererschließung
Downloads
- GeODin-Shuttle 9
- Formular "Anzeige einer geologischen Untersuchung / Grundwassererschließung"
- Hinweisblatt "Anzeige- und Zulassungsverfahren für geologische Untersuchungen (z.B. Bohrungen), Grundwassererschließungen und sonstige Erdaufschlüsse nach Geologiedatengesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bundesberggesetz"
Weiterführende Links
- Festlegung von Datenkategorien (§ 17 Abs. 3 GeolDG) Passwort: GeolDG@TLUBN22
- Geologiedatengesetz (GeolDG)
- Kartendienst des TLUBN (§ 29 Abs. 5 GeolDG)
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