Erörterungstermine
Ablauf und Hintergründe eines Erörterungstermins im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Der Erörterungstermin ist ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Er dient dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Einwendern und Betroffenen, den Trägern öffentlicher Belange und mit dem Vorhabenträger sachlich zu erörtern. Ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG).
Damit die Erörterung gelingen kann und den vom Gesetzgeber vorgesehenen Erfolg hat, müssen von allen Beteiligten einige Vorschriften beachtet und Regeln eingehalten werden. Der Bundesgesetzgeber hat hierzu detaillierte Vorgaben getroffen (§§ 14 bis 19 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV).
Ein Erörterungstermin kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden. Im Folgenden werden wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Ablauf und den Hintergründen eines Erörterungstermins sowohl in Präsenz als auch als Onlinekonsultation beantwortet.
Erörterungstermin in Präsenz
FAQ - Erörterungstermin in Präsenz - zum Download
Erörterungstermin als Onlinekonsultation
FAQ - Erörterungstermin als Onlinekonsultation - zum Download
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