Aufgaben der Gewässerunterhaltung

Die Gewässerunterhaltung wird in Thüringen an den Gewässern erster Ordnung durch das TLUBN wahrgenommen und an Gewässern zweiter Ordnung durch Gewässerunterhaltungsverbände. Aufgabe ist es, die Gewässer für den ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu erhalten, die biologische Wirksamkeit des Gewässers zu erhalten, die Ufer und Uferrandstreifen möglichst naturnah zu gestalten und zu bewirtschaften und die Gewässer in einem den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechenden Zustand für die Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis zu erhalten (§ 39 WHG). Die Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.
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Auch die Unterhaltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Wasserwirtschaftliche Anlagen sind zum Beispiel Hochwasserschutzanlagen wie Hochwasserschutzwände, Deiche, Siele und Schöpfwerke, aber auch Pegel oder Wehranlagen. Das TLUBN unterhält die Hochwasserschutzanlagen, die in Anlage 6 des Thüringer Wassergesetztes aufgeführt sind. Zudem die Anlagen, die durch den Freistaat Thüringen errichtet wurden. Die übrigen Hochwasserschutzanlagen werden durch die Gewässerunterhaltungsverbände unterhalten. Dienen die Anlagen nicht der Allgemeinheit sondern Einzelnen, sind diese selbst für die Erhaltung zuständig (§§ 56 - 58 ThürWG).
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Dort, wo es erforderlich ist, wird die Leistungsfähigkeit des Gewässerbetts erhalten. An allen anderen Gewässerabschnitten ist eine naturnahe Entwicklung der Gewässer Zielstellung. Die dabei geltenden Grundsätze, praktischen Handlungsanweisungen und rechtlichen Randbedingungen werden in den nachfolgenden Handlunsleitfäden beschrieben. Das Bild zeigt eine beginnende Verzweigung, Kiesbänke, Totholzelemente in einem ehemals mit Steinen ausgebauten Gewässerabschnitt. Das Gewässer entwickelt sich von selbst, wenn Sturzbäume und Kolke zugelassen werden.
Publikationen zur Gewässerunterhaltung
Im Rahmen der Schriftenreihe der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) und in Fortsetzung des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) sind Veröffentlichungen zur fachlichen Unterstützung der Gewässerunterhaltung erschienen. Zudem eine Vollzugshilfe für die unteren Wasserbehörden zur rechtlichen Bewertung von Uferabbrüchen.
Die Publikationen sind auf der Seite Publikationen des TLUBN abrufbar/ bestellbar. Die Dokumente werden nachfolgend erläutert und so weit verfügbar direkt verlinkt.
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