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Aufgaben der Gewässerunterhaltung

Die Gewässerunterhaltung wird in Thüringen an den Gewässern erster Ordnung durch das TLUBN wahrgenommen und an Gewässern zweiter Ordnung durch Gewässerunterhaltungsverbände. Aufgabe ist es, die Gewässer für den ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu erhalten, die biologische Wirksamkeit des Gewässers zu erhalten, die Ufer und Uferrandstreifen möglichst naturnah zu gestalten und zu bewirtschaften und die Gewässer in einem den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechenden Zustand für die Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis zu erhalten (§ 39 WHG). Die Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.

Auch die Unterhaltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen,  ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Wasserwirtschaftliche Anlagen sind zum Beispiel Hochwasserschutzanlagen wie Hochwasserschutzwände, Deiche, Siele und Schöpfwerke, aber auch Pegel oder Wehranlagen. Das TLUBN unterhält die Hochwasserschutzanlagen, die in Anlage 6 des Thüringer Wassergesetztes aufgeführt sind. Zudem die Anlagen, die durch den Freistaat Thüringen errichtet wurden. Die übrigen Hochwasserschutzanlagen werden durch die Gewässerunterhaltungsverbände unterhalten. Dienen die Anlagen nicht der Allgemeinheit sondern Einzelnen, sind diese selbst für die Erhaltung zuständig (§§ 56 - 58 ThürWG).

Dort, wo es erforderlich ist, wird die Leistungsfähigkeit des Gewässerbetts erhalten. An allen anderen Gewässerabschnitten ist eine naturnahe Entwicklung der Gewässer Zielstellung. Die dabei geltenden Grundsätze, praktischen Handlungsanweisungen und rechtlichen Randbedingungen werden in den nachfolgenden Handlunsleitfäden beschrieben. Das Bild zeigt eine beginnende Verzweigung, Kiesbänke, Totholzelemente in einem ehemals mit Steinen ausgebauten Gewässerabschnitt. Das Gewässer entwickelt sich von selbst, wenn Sturzbäume und Kolke zugelassen werden.

Publikationen zur Gewässerunterhaltung

Im Rahmen der Schriftenreihe der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) und in Fortsetzung des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) sind Veröffentlichungen zur fachlichen Unterstützung der Gewässerunterhaltung erschienen. Zudem eine Vollzugshilfe für die unteren Wasserbehörden zur rechtlichen Bewertung von Uferabbrüchen.

Die Publikationen sind auf der Seite Publikationen des TLUBN abrufbar/ bestellbar. Die Dokumente werden nachfolgend erläutert und so weit verfügbar direkt verlinkt.

  • Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern

    Schriftenreihe Nr. 99, 10/2011

    Das Handbuch greift die Vorgabe des Gesetzgebers auf, wonach Gewässerunterhaltung Pflege und Entwicklung umfasst. Die Erkenntnis, dass begradigte und naturfern ausgebaute Gewässer das Hochwasserrisiko der Unterlieger erhöhen, den Wasserrückhalt in der Landschaft verschlechtern und die Artenvielfalt reduzieren, führt dazu, dass Gewässer heute wieder naturnah entwickelt werden. Es sind nicht mehr nur die Nutzungsansprüche der unmittelbaren Anlieger zu berücksichtigen. Die Gewässer sollen wieder mehr Raum in der Aue erhalten. Das Handbuch zeigt Lösungsmöglichkeiten auf, wie bei bestehenden Restriktionen aus Nutzungsansprüchen ein Mehr an Naturnähe bestmöglich verwirklicht werden kann. Es richtet sich vor allem an Gewässerunterhaltungspflichtige und deren Planer, aber auch an die zuständigen Behörden und hilft den Verantwortlichen, im Spannungsfeld von Nutzung und Naturnähe sicher zu navigieren.

    Kernstück des Handbuches ist ein Satz von insgesamt 21 Maßnahmensteckbriefen. Ein Entscheidungsbaum unterstützt den Anwender dabei, die für seine Situation zutreffende Maßnahme auszuwählen. Das Maßnahmenziel soll kosteneffizient erreicht werden. Wo immer möglich und sinnvoll, wird dazu ermuntert, ingenieurbiologischen Maßnahmen vor konventionellen Maßnahmen des Wasserbaus den Vorrang einzuräumen.

    Die Steckbriefe gehen auf mögliche Bedenken der Verantwortlichen bei der Maßnahmenumsetzung ein und stellen dar, wie Fehler und kritische Situationen vermieden werden können, ohne das Ziel, mehr Naturnähe zu wagen, aus den Augen zu verlieren. Dazu trägt auch ein transparenter Dialogprozess unter allen Beteiligten bei, dessen Bedeutung ausdrücklich im Handbuch herausgestellt wird. Die Steckbriefe sind zwar nicht als „Bauanleitungen“ zu verstehen, es wird vielmehr umfänglich auf die entsprechende Literatur verwiesen.

    Die Erstellung des Handbuches wurde von einer Arbeitsgruppe begleitet, um möglichst viele praktische Erfahrungen in das Werk einfließen zu lassen. Das Handbuch lehnt sich zwar stellenweise bewusst an das Merkblatt DWA-M 610 „Neue Wege der Gewässerunterhaltung - Pflege und Entwicklung von Fließgewässern“ an, ist aber konsequent auf die Situation der Gewässerunterhaltung in Thüringen ausgerichtet und wesentlich kompakter gehalten. Im Übrigen wurde großer Wert darauf gelegt, es anwenderfreundlich zu verfassen.

    Das Handbuch kann als kostenlose Schriftenreihe Nr. 99 bei dem TLUBN bestellt werden und steht hier zum Download zur Verfügung.

    Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern

  • Ingenieurbiologische Bauweisen für die eigendynamische Gewässerentwicklung Praxisleitfaden

    Schriftenreihe Nr. 110, 07/2015

    Der Praxisleitfaden zeigt, wie mit ingenieurbiologischen Maßnahmen die Eigendynamik der Gewässer angeregt werden kann.

    Nur wenige Gewässer in Thüringen sind in einem naturnahen Zustand. Ziel ist es, deutlich mehr Gewässer wieder in diesen Zustand zu bekommen. Würde dieses Ziel mit Baumaßnahmen umgesetzt werden, wäre das sehr kostenintensiv. Generell haben die Gewässer das Potential, sich selbst zu entwickeln. Es würde aber einen sehr langen Zeitraum benötigen, bis sich die Gewässer aus eigener Kraft wieder naturnäher entwickelt haben. Vor diesem Hintergrund zeigt der Leitfaden, wie mit ingenieurbiologischen Maßnahmen die Eigendynamik der Gewässer angeregt werden kann, um in kürzeren Zeiträumen und ohne hohe Kosten die Entwicklung der Gewässer zu befördern.

    Das Handbuch kann im Bereich Publikationen des TLUBN bestellt werden. 

  • Gehölze an Fließgewässern - Anlage, Entwicklung und Pflege

    Schriftenreihe Nr. 114, 08/2018

    Der Anlage, Entwicklung und Pflege von Gehölzbeständen an den Ufern unserer Fließgewässer kommt eine herausragende Bedeutung für eine naturnahe Gewässerausprägung und die Lebensraumqualität im und am Gewässer zu. Gleichzeitig können solche Gehölzbestände einen naturnahen Hochwasserschutz unterstützen. Und schließlich besitzen sie auch eine bedeutende Rolle im Sinne der Erlebbarkeit und Naherholung.

    Das, was an Naturnähe erreichbar ist, ist je nach örtlicher Situation unterschiedlich.

    Umso wichtiger ist es für den Gewässerunterhaltungspflichtigen und seine Planer zu wissen, welche Handlungsoptionen je nach Ausgangssituation, Standortbedingungen und anzutreffenden Restriktionen existieren. Zugleich ist auch den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.

    Der vorliegende Praxisleitfaden „Gehölze an Fließgewässern – Anlage, Entwicklung und Pflege“ will dazu das notwendige Wissen vermitteln. Er gliedert sich in drei Teile. Von zentraler Bedeutung ist die Übersicht Maßnahmenauswahl „Gehölze an Fließgewässern“. Sie soll ein sicheres Navigieren durch die Handlungsoptionen ermöglichen.

  • Handreichung und rechtliche Betrachtungen Ergänzungsband zum Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern

    Schriftenreihe Nr. 116, 09/2018

    Der Band „Handreichung und rechtliche Betrachtungen - Ergänzungsband zum Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern“ behandelt die rechtlichen Aspekte der naturnahen Gewässerunterhaltung und ist 2018 unter der Nummer 116 in der Schriftenreihe der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie erschienen. Es handelt sich hierbei um die rechtliche Bewertung des Autors, bestätigt vom TLUBN und dem Umweltministerium.

  • Ingenieurbiologische Bauweisen zur Ufersicherung und Strukturverbesserung an Fließgewässern, Praxisleitfaden

    Schriftenreihe Nr. 124, 10/2022

    Der vorliegende Leitfaden ist das Gegenstück zum Leitfaden „Ingenieurbiologische Bauweisen für die eigendynamische Gewässerentwicklung – Praxisleitfaden“. Überall dort, wo eigendynamische Prozesse, die eine Verlagerung des Gewässers bewirken würden, nicht zugelassen werden können, müssen diese Prozesse gestoppt werden. Ziel ist es dies möglichst naturnah, mit Bauweisen zu machen, welche die Besonderheit des dynamischen Angriffs durch das Gewässer berücksichtigen. Dieser Anforderung können ingenieurbiologische Bauweisen zur Ufersicherung gerecht werden. Richtig ausgeführt, können sie dennoch zur Strukturverbesserung der Fließgewässer beitragen.

    Die Inhalte und Bauweisenbeschreibungen des Leitfadens konkretisieren zugleich die Maßnahme U2 „Maßnahmen zur Ufersicherung / Ersetzen naturferner Uferbefestigungen durch naturnahe Bauweisen“ des Handbuchs Gewässerunterhaltung. Da solche Bauweisen vielfach mit der Etablierung von Gehölzbeständen einhergehen, kann er auch als Untersetzung des Gehölzleitfadens verstanden werden.

    Die erläuterten Bauweisen geben einen Einblick in die Grundprinzipien und Funktionsweisen der Ingenieurbiologie zur Ufersicherung. Sie sind vielseitig einsetzbar und stellen nur einen kleinen Ausschnitt aus dem umfangreichen Pool ingenieurbiologischer Maßnahmen dar. Einige der dargestellten Bauweisen sind mit relativ wenig Aufwand einfach herstellbar. Andere erfordern mehr handwerkliches Geschick und sind komplexer im Einbau. Der Anwender wird in die Lage versetzt, die Bauweisen zu verstehen und nachzubauen. Und er darf den Leitfaden als Ideengeber sehen, selbständig kreativ mit dem lebenden Material umzugehen, um Gewässerufer nicht nur zu sichern, sondern vielmehr strukturreiche und lebensfreundliche Gewässer zu entwickeln.
    Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Gewässerunterhaltspflichtige der Gewässer 1. und 2. Ordnung, an Planer sowie an ausführende Firmen, die mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Ufersicherung beauftragt sind. Angesprochen sind aber auch die zuständigen Behörden, die den Unterhaltungspflichtigen als Berater zur Seite stehen, ggf. entsprechende Festlegungen und Anordnungen sach- und fachgerecht zu treffen haben und den praktischen Ablauf kontrollieren. Schließlich kann der Leitfaden dazu beitragen, dass die Akzeptanz der Maßnahmen bei betroffenen Anliegern erhöht wird.
    Entsprechend dem Leitsatz „Von der Praxis für die Praxis“ gliedert sich der Leitfaden wie folgt:
     

    1. Mit einer Einführung in das Thema werden grundlegende Aspekte der Ufersicherung mit ingenieurbiologischen Bauweisen erläutert. In Merkkästen sind jeweils die wichtigsten Informationen zusammengefasst..
    2. Anschließend wird auf Systematik und Gliederung ingenieurbiologischer Bauweisen zur Ufersicherung eingegangen.
    3. Im Focus des allgemeinen Textteils steht die Erläuterung der Vorgehensweise zur Auswahl ingenieurbiologischer Bauweisen zur Ufersicherung, untersetzt mit Beispielen aus der Praxis.
    4. Die zur Ufersicherung gebräuchlichsten 15 ingenieurbiologischen Bauweisen werden anhand von Bauweisensteckbriefen erläutert. Diese Steckbriefe enthalten alle erforderlichen Informationen, um diese Bauweisen erfolgreich anwenden zu können. Diesem Ziel dienen insbesondere auch Detailzeichnungen zu Regeldetails, Bauschritten und Pflegeschritten der jeweiligen Bauweise.
    5. Die fotografische Ausstattung des Leitfadens und der Bauweisensteckbriefe trägt zur Veranschaulichung bei und vertieft ausführungsrelevante Hinweise.

    Weiterführende Informationen zur Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im naturnahen Wasserbau finden sich in zahlreichen Veröffentlichungen, auf denen der vorliegende Leitfaden aufbaut (vgl. Kapitel 1.3). Empfohlen werden in diesem Zusammenhang insbesondere die entsprechenden Regelwerke der DWA.

    Der Leitfaden kann unter Publikationen des TLUBN bestellt werden.

  • Rechtliche Betrachtungen zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern für die Praxis

    Schriftenreihe Nr. 127, 02/2023

    In dieser Handreichung werden umfassend die rechtlichen Aspekte der Gewässerunterhaltung behandelt. Sie bezieht sich auf das im Jahr 2023 gültige Thüringer Wassergesetz vom 28. Mai 2019 sowie auf das Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409). Die Handreichung ist im Bereich Publikationen des TLUBN bestellbar.

  • Vollzugshilfen zu Belangen der Gewässerunterhaltung, Uferabbrüche

    TLUBN 2025

    Die naturnahe Gewässerentwicklung ist gewünscht. Teilweise sehen Anlieger darin eine unterlassene Gewässerunterhaltung und wenden sich an die Wasserbehörden in den Landkreisen. Sie sehen sie als Eingriff in ihr Eigentum. Die Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG ist ihnen oft nicht bekannt, ebensowenig wie die Regelungen des § 12 des Thüringer Wassergesetzes, die eben diese Beeinträchtigung der Grundstücke zum Wohl der Allgemeinheit legitimieren. Innerorts darf der Eigentümer die Uferlinie wiederherstellen, wenn seine genehmigte Nutzung erheblich beeinträchtigt ist. Anlageneigentümer müssen ihre Anlagen so sichern, dass eine Entwicklung der Gewässer möglich ist. Und ausserorts hat in der Regel die Entwicklung der Gewässer Vorrang vor der Nutzung. Es gibt den Anspruch sich verloren gegangene Grundstücksteile entschädigen zu lassen. 

    Zu diesem Thema wurde eine Vollzugshilfe herausgegeben.

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