Öffentlichkeits-Beteiligung
Das TLUBN trifft oft wichtige Entscheidungen.
Die Entscheidungen haben Folgen für die Menschen in Thüringen.
Dabei geht es zum Beispiel um den Hochwasser-Schutz.
Die Bürger können zu manchen Entscheidungen ihre Meinung sagen.
Das nennt man Öffentlichkeits-Beteiligung.
Die Öffentlichkeits-Beteiligung geht so:
- Das TLUBN trifft eine Entscheidung.
- Das TLUBN macht die Entscheidung öffentlich.
Man kann die Entscheidung im Rathaus lesen und im Internet.
- Die Bürger können Gründe gegen die Entscheidung einreichen.
Das ist mehrere Wochen lang möglich.
- Dann spricht das TLUBN über die Meinungen.
Das TLUBN trifft noch einmal eine Entscheidung.
Dabei achtet es auf die Meinungen von den Bürgern.
Vielleicht ist die neue Entscheidung dann eine andere.
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