Nitratbelastung des Grundwassers
In Thüringen werden ca. 57 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasservorkommen gewonnen. Für Trinkwasser und Grundwasser gelten strenge Mindestanforderungen und Grenzwerte (Trinkwasserverordnung, Grundwasserverordnung). Nach § 47 WHG ist das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird, alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden, ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.
In den letzten Jahren entwickelte sich der Nitrateintrag in das Grundwasser zu einem immer wichtiger werdenden Thema. Somit ist es entscheidend, hier genaue Vorgaben zu schaffen, die u. a. auch das Ausbringen von Düngemitteln regeln. Rechtliche Grundlage für die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist die Düngeverordnung (DüV), die auch eine Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten gem. § 13a DüV durch die Bundesländer fordert. Dies setzt ein flächendeckendes Messnetz voraus, in dem auch über mehrere Jahre die Nitratkonzentration im Grundwasser beobachtet und dokumentiert wurde. Informationen bezüglich der Nitratmessstellen und einem aktuellen Wert der Nitratkonzentration finden sich in den Umweltthemen des Kartendienstes des TLUBN in der „Karte Nitratbelastung des Grundwassers“.
Dabei werden nicht nur Daten von Messstellen des Landesgrundwassermessnetzes, sondern auch von anderen Betreibern wie beispielswiese Wasserversorgern mit einbezogen.
Weiterführende Links
- Kartendienst des TLUBNTLLLR zu Stickstoff-Düngung
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