Die Aufgabe
Die staatliche Bautätigkeit an den Gewässern Thüringens geht Jahrhunderte zurück. Als Folge katastrophaler Hochwasserereignisse wurden die Flüsse ausgebaut und Deichanlagen errichtet. Für die Flößerei und die Schifffahrt wurden Staustufen angelegt und Wasserkraftanlagen gebaut. Die Bauverwaltungen vieler Landesherrschaften waren im Laufe der Zeit tätig. Für die heutige Wehranlage in Artern zeichnete beispielsweise die sächsische Fiskalverwaltung unter Kurfürst August dem Starken verantwortlich. Die großen Flutpolder an der Unstrut im Kyffhäuserkreis wurden rund 150 Jahre später unter preußischer Verwaltung angelegt. Vor dem Hintergrund der Nahrungsknappheit gab es das Bestreben, die nährstoffreichen Schwemmböden der Talauen besser für die Landwirtschaft zu erschließen. Dies führte zur Melioration, wodurch seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts eine Vielzahl an Deichanlagen und Schöpfwerken hinzu kamen, sowie Gewässer eingetieft, begradigt und befestigt wurden. Folgen dieser Handlungen waren verschärfte Hochwasserprobleme für die Unterlieger, entwässerte Auen und die Zerstörung der Lebensgrundlage vieler Arten.
Das Bewusstsein für unsere Umwelt und die Umweltfolgen durch menschliches Handeln hat sich verändert. Die Bedeutung der Gewässerökosysteme als Lebensgrundlage für Mensch und Umwelt treten in den Vordergrund. Der heutige Schwerpunkt liegt darauf, Siedlungsgebiete besser vor Hochwasser zu schützen und Gewässer als Lebensräume wiederherzustellen. Es ist Ziel, die Lebensräume von Menschen, Tieren und Pflanzen in den Auen nachhaltig zu entwickeln und auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten.
Wer macht was?
Gewässer erster Ordnung und Landesprogramme
Die Gewässer erster Ordnung, das sind die größeren Thüringer Gewässer, werden durch den Freistaat Thüringen, das Referat Gewässerunterhaltung des TLUBN unterhalten. Gegenstand der Aufgabe sind auch größere Bauvorhaben des Hochwasserschutz und der Entwicklung der Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagen. Die Bauvorhaben werden durch das Referat Wasserbau des TLUBN geplant und umgesetzt.
Die Gewässer erster Ordnung sind in der Anlage 1 Thüringer Wassergesetz definiert. Sie haben eine Länge von 1.500 km. Die Hochwasserschutzanlagen, die durch den Freistaat Thüringen unterhalten werden finden sich in Anlage 6 des Thüringer Wassergesetzes. Neben den Gewässern und Hochwasserschutzanlagen gehören zur Aufgabe auch weitere wasserwirtschaftlichen Anlagen des Freistaates Thüringen, wie zum Beispiel das Pegelnetz oder landeseigene Wehranlagen.
Die Gewässer zweiter Ordnung werden durch Verbände unterhalten. Den Gewässerunterhaltungsverbänden obliegt auch die ökologische Aufwertung der Gewässer, sofern sie in einem Maßnahmenprogramm zur Wasserrahmenrichtlinie enthalten sind. Darüber hinausgehende Aufgaben liegen bei den Kommunen.
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Die konkreten Vorhaben zur Erfüllung der beschriebenen Zielsetzung werden alle 6 Jahre in den Landesprogrammen Hochwasserschutz sowie Gewässerschutz fortgeschrieben. Diese Programme werden öffentlich angehört und vom Kabinett bestätigt. Die aktuelle Umsetzungsperiode ist 2022 - 2027. In diesem Umsetzungszeitraum werden ca. 300 Vorhaben mit einem Finanzvolumen von ca. 280 Mio. € bearbeitet. Sie enthalten für den Wasserbau Aufgaben zur Verbesserung der Grundlagendaten, konzeptionelle Planungen und die Umsetzung baulicher Maßnahmen.
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