Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und mit ionisierender Strahlung ist im Strahlenschutzgesetz geregelt. Man unterscheidet in genehmigungsbedürftige, anzuzeigende und genehmigungs- und anzeigefreie Tätigkeiten.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ist unter anderem zuständig für die:
- Bearbeitung von Genehmigungsverfahren nach dem Strahlenschutzgesetz
- der Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen personeller Änderungen (Strahlenschutzverantwortlicher und –beauftragter)
- der Erteilung der Freigabe
- der Bescheinigung der Fachkunde im nichtmedizinischen Bereich und für Medizinphysik – Experten sowie
- für die Zulassung von Strahlenschutzkursen.
Für die Erteilung einer Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz ist von Antragsteller der Nachweis zu erbringen, dass die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Im Einzelnen sind dies:
- Zuverlässigkeit des Antragstellers
- Eine ausreichende Anzahl von zuverlässigen und fachkundigen Strahlenschutzbeauftragten mit festgelegten Entscheidungsbereichen
- Ausreichende Kenntnisse der Beschäftigten über Strahlengefährdung und Schutzmaßnahmen
- Einrichtungen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften nach dem Stand von Wissenschaft und Technik
- Vorsorge für eventuelle gesetzliche Schadenersatzforderungen
- Schutz gegen Terroranschläge, Diebstahl und Sabotage
- Überwiegende öffentliche Interessen stehen im Hinblick auf die Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden dem Vorhaben nicht entgegen.
Hierzu sind Unterlagen gemäß Anlage 2 des Strahlenschutzgesetzes vorzulegen.
Wir weisen darauf hin, dass schriftliche Posteingänge ab dem 01.04.2025 von unserer zentralen Poststelle nur noch gescannt zur Bearbeitung weitergeleitet werden, Papieroriginale werden nach dem Scannen zeitnah vernichtet.
Downloads
Formulare Genehmigungsverfahren
- Antrag § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG.pdf
- Antrag § 12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG - Technik.pdf
- Antrag § 12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG - Veterinäres Röntgen.pdf
- Antrag § 12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG - Früherkennung.pdf
- Antrag § 19 Abs. 2 Nr. 3 StrlSchG - Teleradiologie.pdf
- Antrag § 27 StrlSchG - Beförderung radioaktiver Stoffe.pdf
- Formulare zur betrieblichen Organisation des Strahlenschutzes
- Anzeige § 69 StrlSchG.pdfAnzeige § 70 StrlSchG.pdf
- Formulare Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz
- Antrag auf Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz.pdfAntrag auf Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz MPE.pdfAntrag auf Bescheinigung der Kenntnisse nach Anlage 7.pdf
- Antrag auf Bescheinigung der Kenntnisse nach Anlage 8 bzw. 10.pdf
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