Kompensationsverzeichnis EKIS
In Zulassungsverfahren festgesetzte Kompensationsmaßnahmen und dafür in Anspruch genommene Flächen werden in Thüringen im Kompensationsverzeichnis EKIS (Eingriffs- und Kompensationsinformationssystem) erfasst. Gemäß § 7 Abs. 6 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) wird dieses beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) geführt.
EKIS wird seit 1998 in der Praxis verwendet. Es beinhaltet Angaben zum Eingriffsprojekt (Vorhabensbezeichnung, Vorhabenträger, Genehmigungsstatus) sowie Einzelheiten über die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie etwa Ziel und Inhalt der Maßnahme, Liegenschaftsdaten, Ausgangs- und Zielbiotop der Fläche und Vorgaben für die Herstellung und Unterhaltung. Mittlerweile sind über 16.800 Maßnahmen aus über 3.500 verschiedenen Eingriffsvorhaben erfasst.
Im EKIS werden festgesetzte Maßnahmen als flächenhafte, linien- oder punktförmige Geometrien kartografisch verortet.
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Mit Hilfe von EKIS ist es möglich, einen Gesamtüberblick über in Thüringen festgesetzte Kompensationsmaßnahmen zu erhalten. Bei der Suche nach neuen Kompensationsmaßnahmen wird regelmäßig geprüft, ob auf einer Fläche bereits Kompensationsverpflichtungen aus anderen Projekten bestehen, um eine Doppelbelegung mit gleichen Maßnahmen oder Zielstellungen zu vermeiden. EKIS dient zudem einer effizienten Überwachung der Maßnahmeflächen, indem Kontrollen und ggf. festgestellte Defizite dokumentiert werden können.
Zugang zum EKIS haben alle Naturschutzbehörden des Freistaates Thüringen. Darüber hinaus kann der Zugang auch anderen Behörden gewährt werden, wenn ein nachvollziehbarer Bedarf besteht. So haben z. B. auch die Thüringer Agrarförderzentren Zugriff auf EKIS-Daten und nutzen diese Angaben bei ihrer Entscheidung über die landwirtschaftliche Grundförderung.
Grundlegende Informationen zu den Kompensationsmaßnahmen aus EKIS können tagaktuell im Kartendienst des TLUBN abgerufen und heruntergeladen werden. Die Daten sind dort im Themenordner Naturschutz > Eingriffsregelung veröffentlicht. Über den weiterführenden Bezug von Daten informiert das TLUBN auf der Seite Anfrage naturschutzfachlicher Geodaten.
Meldepflichten für Zulassungsbehörden bzw. Vorhabenträger
Die Angaben für EKIS müssen gemäß § 17 Abs. 6 BNatSchG an das TLUBN übermittelt werden, sobald bei den genehmigten Projekten Eingriffe in Natur und Landschaft verursacht und Kompensationsmaßnahmen festgesetzt werden. Insbesondere bei kleinen Eingriffsprojekten, für die kein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt wird, kann ein elektronisch ausfüllbares Meldeformular für EKIS und die zugehörige Anlage 1 (Ausgangs- und Zielbiotope) genutzt werden. Als Ausfüllhilfe dient folgendes Musterformular. Das Formular kann digital an die E-Mail-Adresse ekis@tlubn.thueringen.de übermittelt werden.
Download
Meldeformular zu Kompensationsmaßnahmen für Zulassungsbehörden bzw. Vorhabenträger
- Meldeformular für EKIS
- Anlage 1 (Ausgangs- und Zielbiotope)
- Musterformular
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