Überwachung der Luftqualität und Luftreinhalteplanung
Überwachung der Luftqualität
Durch emissionsrelevante Prozesse (z. B. Straßenverkehr, Verbrennungsprozesse in Heizungs- und Energieerzeugungsanlagen, Landwirtschaft, Industrie, Gewerbe usw.) können sich Stoffe in der Luft anreichern, die schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt insgesamt haben. Um diese Auswirkungen zu begrenzen und die Luftqualität zu verbessern, beschloss die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union die Richtlinien über Luftqualität und saubere Luft für Europa (RL 2008/50/EG) sowie über Arsen, Kadmium, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft (RL 2004/107/EG). Diese Richtlinien werden durch die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881, die am 12. Dezember 2026 vollständig in Kraft tritt, abgelöst. Darin sind die Überwachung und Bewertung der Luftqualität, die Information der Öffentlichkeit sowie die Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung der Freisetzung von Luftschadstoffen festgelegt.
Mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) werden diese Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. In Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) für die Überwachung der Luftqualität, die Information der Öffentlichkeit und die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständig (§ 2 Abs. 3) Nr. 4, 6 und 7 der ThürImZVO).
Luftreinhalteplanung
Ziel der Luftreinhalteplanung ist die Festlegung von Maßnahmen zur Erreichung der Luftqualitätsgrenzwerte oder Luftqualitätszielwerte der EU. Die Luftreinhalteplanung ist rechtlich im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der dazugehörigen 39. BImSchV verankert, durch welche die Vorgaben der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG in deutsches Recht umgesetzt wurden.
Für Gebiete, in denen die Luftschadstoffgrenzwerte der Luftqualitätsrichtlinie überschritten sind oder die Gefahr einer Überschreitung besteht, müssen Luftreinhaltepläne erstellt werden.
In Thüringen obliegt die Luftreinhalteplanung dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN). Die Öffentlichkeit wird bei der Erstellung eines Luftreinhalteplanes beteiligt. Die Pläne werden nach Abwägung und Würdigung der eingegangenen Einwendungen veröffentlicht.
Grundlage für die Erstellung von Luftreinhalteplänen sind die Messwerte aus dem Immissionsmessnetz des TLUBN, welche täglich veröffentlicht werden.
Grenzwerte für Luftschadstoffe: (Auswahl)
Luftschadstoff | Formel | Immissionswert-kategorie | Immissions-wert | Mittelungs-zeitraum | zul. Anzahl Überschrei-tungen/a | Schutzziel |
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Stickstoffdioxid | NO2 | GW | 200 µg/m³ | Stunde | 18 | menschliche Gesundheit |
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GW | 40 µg/m³ | Kalenderjahr |
| menschliche Gesundheit |
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Partikel PM10 | GW | 50 µg/m³ | Tag | 35 | menschliche Gesundheit |
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GW | 40 µg/m³ | Kalenderjahr |
| menschliche Gesundheit |
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Partikel PM2,5 | GW | 25 µg/m³ | Kalenderjahr |
| menschliche Gesundheit |
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Entwicklung der Luftqualität in Thüringen:
Für die Thüringer Städte Erfurt, Weimar, Jena, Gera, Suhl und Mühlhausen wurden aufgrund der Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid und/oder PM10 Luftreinhaltepläne aufgestellt.
Durch eine Vielzahl von Maßnahmen sowie die Verringerung der Schadstoffemissionen der Kraftfahrzeuge wurde der Immissionsgrenzwert für Partikel (PM10) zuletzt in den Städten Mühlhausen im Jahr 2014 sowie Erfurt und Weimar im Jahr 2011 überschritten.
Der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid wurde zuletzt 2015 in Mühlhausen überschritten.
Für Schwefeldioxid (SO2), welches hauptsächlich bei der Verbrennung schwefelhaltiger Brennstoffe entsteht, ist seit 1990 ein Rückgang von 95% zu verzeichnen. Diese Reduktion zeigte sich deutlich in den gemessenen Werten. Eine letztmalige Überschreitung des Grenzwertes wurde im Jahr 1993 festgestellt.
Seit 2016 ist in Thüringen keine Immissionsgrenzwertüberschreitung für Luftschadstoffe mehr zu verzeichnen.
Die aktuellen Daten für die Ermittlung und Bewertung der Luftqualität und weiterführende Informationen finden Sie hier.
Aktuelle Luftreinhaltepläne in Thüringen:
WEITERE INFORMATIONEN
Luftqualität und Luftreinhalteplanung
EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881
Richtlinie 2004/107/EG über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft
Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe
Karte der Messorte (aktuelle Messorte vom Messtyp automatische Station)
Aktuelle Messwerte
- InternetTLUBN - Luftmesswerte
- UBA - Luftdaten
Smartphone
TLUBN - App - Meine UmweltUBA - App - Luftqualität
TV / Teletext
MDR TEXT Seite 527-529
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