Emissionsberichterstattung und -handel
Wichtige Hinweise für berichtspflichtige Betreiber, gültig ab 01.01.2024:
Das neue Erfassungssystem ist erreichbar unter: https://bube-portal.de/
Die Zugangsdaten für die neue Online-Anwendung werden den berichtspflichtigen Betreibern zeitnah von ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt.
Wenn Sie im Jahr 2024 bereits Zugangsdaten für BUBE-Online erhalten haben, sind diese auch in den Folgejahren gültig. Bitte bewahren Sie die Benutzerkennung und das persönliche Passwort sorgfältig auf. Das eingerichtete Verfahren der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ebenfalls weiterhin für den Anmeldevorgang notwendig und gültig.
Information zur 11. BImSchV (Emissionserklärung) für das Berichtsjahr 2024:
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen, die Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen. Eine Abgabe der Emissionserklärung für 2024 ist daher nicht erforderlich.
Eine formelle Änderung der 11. BImSchV zur Aussetzung für das Berichtsjahr 2024 steht noch aus; diese wird derzeit jedoch vom Verordnungsgeber eingeleitet. Zudem findet aktuell eine Evaluation der 11. BImSchV statt, die Hinweise über die zukünftige Ausgestaltung der Verordnung geben soll.
Weitere Informationen finden Sie nach der Anmeldung unter der Hilfe (Fragezeichen-Symbol) und erhalten Sie von der zuständigen Behörde, die Ihnen auch bei Fragen zur Verfügung steht.
Sofern die Anwendung zugriffs- oder berichtsabgabeverhinderndes Verhalten aufweist, melden Sie dieses bitte umgehend Ihrer zuständigen Behörde.
Die Kurzanleitung-Anmeldeverfahren-BUBE-Online.pdf beschreibt, wie Sie sich nach Erhalt der Kennung und des Einmalpasswortes unter der 2-Faktor-Authentifizierung in BUBE-Online anmelden.
Kontakt: BUBE@tlubn.thueringen.de
Emissionsberichterstattung
Bezüglich der Emissionen von Luftschadstoffen sind die Anlagenbetreiber zur Berichterstattung aufgrund der folgenden Verordnungen zur Berichterstattung verpflichtet.
Das Europäische Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (E-PRTR - European Pollutant Release and Transfer Register) ist ein Instrument europäischer und deutscher Umweltpolitik, mit dem betriebsbezogene Informationen zu freigesetzten Luftschadstoffen sowie Schadstoffverbringungen durch Abwässer und Abfälle erfasst und im Internet veröffentlicht werden.
Gemäß § 25 der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen der 13. BImSchV haben die Betreiber solcher Anlagen im jährlichen Turnus die Emissionen an Schwefeloxiden (SOx), Stickstoffoxiden (NOx) und Gesamtstaub sowie den Energieeinsatz für Ihre Anlagen zu berichten.
Der Berichtspflicht nach 17. BImSchV unterliegen Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW und mehr. Gemäß § 22 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV haben die Anlagenbetreiber im jährlichen Turnus die Emissionen an Schwefeloxiden (SOx), Stickstoffoxiden (NOx) und Gesamtstaub sowie den Energieeinsatz für Ihre Anlagen zu berichten.
Gemäß § 27 BImSchG sind in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung 11. BImSchV Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen nach 4. BImSchV verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären.
Für diese Berichterstattungen verwenden die Anlagenbetreiber das Internetportal BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). D.h. auf diesem Wege werden die Berichte der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorgelegt, von dieser an das TLUBN weitergeleitet und nach abschließender Prüfung letztendlich an das Umweltbundesamt (UBA) übergeben. Im Falle der PRTR-Berichterstattung werden die Berichte vom UBA weiter an die EU übermittelt. Für den Freistaat Thüringen wird die administrative Betreuung der Nutzer von BUBE-Online durch das TLUBN übernommen.
Emissionshandel
Das TLUBN genehmigt im Rahmen seiner Zuständigkeiten den Anlagenbetreibern die Freisetzung von Treibhausgasen nach § 4 TEHG.
Zweck dieses Gesetzes ist es, für Tätigkeiten, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden, die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem zu schaffen, um damit durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen. Das Gesetz dient auch der Verknüpfung des gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystems mit den projektbezogenen Mechanismen im Sinne der Artikel 6 und 12 des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 (BGBl. 2002 II S. 967).
Die Freisetzung von Treibhausgasen durch eine Tätigkeit im Sinne dieses Gesetzes bedarf der Genehmigung. Die Genehmigung setzt voraus, dass der Verantwortliche in der Lage ist, die durch seine Tätigkeit verursachten Emissionen zu ermitteln und darüber Bericht zu erstatten.
Bei Anlagen, die einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedürfen (BImSchG), ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung die Genehmigung nach Absatz 1.
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