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Invasive gebietsfremde Arten

Eschen-Ahorn, Acer negundo (Bild: H. Korsch)

Drüsige Kugeldistel, Echinops sphaerocephalus (Bild: H. Korsch)

Kanadische Wasserpest, Elodea canadensis (Bild: H. Korsch)

Japanischer Staudenknöterich, Fallopia japonica (Bild: H. Korsch)

Drüsiges Springkraut, Impatiens glandulifera (Bild: H. Korsch)

Gewöhnlicher Bocksdorn, Lycium barbarum (Bild: H. Korsch)

Marderhund, Nyctereutes procyonoides (Bild: W. Westhus)

Stein-Weichsel, Prunus mahaleb (Bild: H. Korsch)

Roter Amerikanischer Sumpfkrebs, Procambarus clarkii (Bild: H. Korsch)

Kaukasus-Fetthenne, Sedum spurium (Bild: H. Korsch)

Kanadische Goldrute, Solidago canadensis (Bild: H. Korsch)

Waschbär, Procyon lotor (Bild: W. Westhus)

Die Ausbreitung gebietsfremder Arten stellt weltweit eine der großen Gefährdungen für die biologische Vielfalt dar. In der EU aber auch in Thüringen breiten sich entsprechende Arten in den letzten Jahrzehnten immer weiter aus. Handel und Verkehr nehmen zu, Landnutzung und Klimawandel verändern die Lebensräume, auch die direkte Freisetzung dieser Organismen in die Landschaft spielt eine wichtige Rolle.

Wegen der zunehmenden Bedeutung der invasiven Arten sowohl aus naturschutzfachlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht werden diese inzwischen auch von der Politik als Problem wahrgenommen. Die EU hat 2014 eine Verordnung zu diesem Thema erlassen (EU-Verordnung Nr. 1143/2014). Zu dieser wurden seitdem vier zugehörige Arten-Listen veröffentlicht. Aus der Verordnung ergeben sich konkrete rechtliche Vorgaben zum Umgang mit den dort genannten Arten. Genaueres dazu findet man unter Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zu invasiven gebietsfremden Arten und auf den dazugehörigen Unterseiten Die Pflanzenarten der EU-Unionsliste und Die Tierarten der EU-Unionsliste.

Ungefähr zeitgleich zum Inkrafttreten der EU-Verordnung hat der Fachbeirat für Arten- und Biotopschutz des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Übersicht über die aus naturschutzfachlicher Sicht speziell in Thüringen problematischen gebietsfremden Arten erarbeitet, die 2016 in einem Sonderheft der Zeitschriftenreihe „Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen“ veröffentlicht wurde (Westhus et al. 2016). Diese Übersicht, zu finden unter Thüringer Fachbeiratsliste problematischer gebietsfremder Arten in Thüringen, besitzt im Gegensatz zur Unionsliste der EU-Verordnung keinen rechtsverbindlichen Charakter, soll aber eine Orientierung geben, welche gebietsfremden Arten in Thüringen naturschutzfachlich als invasiv oder potenziell invasiv bewertet werden. Auf den Unterseiten Die Pflanzenarten der Thüringer Fachbeiratsliste und Die Tierarten der Thüringer Fachbeiratsliste werden einige dieser in Thüringen naturschutzfachlich als invasiv bewerteten Arten näher vorgestellt.

Kontakt für Fragen zum Thema: poststelle@tlubn.thueringen.de
Funde invasiver gebietsfremder Arten bitte mit Foto, Funddatum und genauer Lagebeschreibung des Fundortes melden an: artenmeldung@tlubn.thueringen.de

  • Als gebietsfremd werden Tier-, Pilz- oder Pflanzenarten bezeichnet, die unter direkter oder indirekter Mitwirkung des Menschen in ein Gebiet außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsareales gelangt sind und dort wild leben oder gelebt haben. Nach der Biodiversitätskonvention von Rio (CBD) werden gebietsfremde Arten als invasiv bezeichnet, wenn sie in ihrem neuen Siedlungsgebiet die Biodiversität (Vielfalt der Lebensräume, Arten und Gene) gefährden.

    Zu den Neobiota zählen die gebietsfremden Arten der Tiere (Neozoen), Pilze (Neomyzeten) und Pflanzen (Neophyten), die nach 1492 eingebracht wurden. Weitere Informationen dazu sind auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu finden.

  • Der aus Sicht des Naturschutzes zu empfehlende Umgang mit (potenziell) invasiven Arten kann sehr unterschiedlich sein. Der Schwerpunkt muss in den meisten Fällen auf einer Vorbeugung liegen, d. h. einer vorausschauenden Vermeidung der Einführung und weiteren Ausbreitung dieser Arten. Hierzu zählen die Verhinderung einer unbeabsichtigten Ausbringung z. B. über die Entsorgung von Gartenabfällen oder das Aussetzen von Tieren.

    Bezüglich der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste fordert die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 neben der Prävention, Früherkennung und sofortigen Tilgung in der frühen Phase der Invasion auch das Management von bereits weit verbreiteten Arten der Unionsliste. Die Management- und Maßnahmenblätter zu den in Deutschland bereits weit verbreiteten Arten der Unionsliste veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten.

    Zu beachten ist außerdem, dass die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 klare Verbote im Umgang mit den Arten der Unionsliste vorgibt: Sie dürfen nicht vorsätzlich in das Gebiet der Union eingebracht, gehalten, gezüchtet, befördert (außer im Zusammenhang mit der Beseitigung zu entsprechenden Einrichtungen), in Verkehr gebracht, verwendet oder getauscht, zur Fortpflanzung, Aufzucht oder Veredelung gebracht oder in die Umwelt freigesetzt werden.

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