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Geoförderung

Förderung von Vorhaben zum Erhalt und zur Präsentation von Geotopen sowie zur Entwicklung von Geoparks im Freistaat Thüringen

Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen für den Erhalt und die Präsentation von Geotopen, sowie für die Entwicklung von Geoparks. Darin inbegriffen sind Zuwendungen, die auf eine Zertifizierung als „Nationaler Geotop“, „Nationaler GeoPark“ und „UNESCO Global Geopark“ auf der Grundlage beschlossener Fördergrundsätze in der jeweiligen geltenden Fassung unter Beachtung der §§ 23 und 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung, samt der zu erlassenen Verwaltungsvorschriften, sowie der §§ 48, 49 und 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes hinzielen.

Ab dem Förderjahr 2026 gilt ein einstufiges Förderverfahren. Die Einreichung von Förderskizzen entfällt.

Reglement zur Beantragung von Fördermitteln der GeoFörderung

Zur Beurteilung der potenziellen Förderfähigkeit eines Vorhabens ist ein aussagefähiger Projektantrag, einschließlich des verbindlichen Kosten- und Finanzierungsplanes sowie der vorgesehenen Anteilsfinanzierung elektronisch auf dem vorgegebenen Formular bis zum 01.11. des Vorjahres der Projektdurchführung per E-Mail an geofoerderung@tlubn.thueringen.de  UND anschließend unterschrieben im Original in Papierform dem TLUBN zu übermitteln.

Hinweis: Der Kosten- und Finanzierungsplan ist bei der elektronischen Übermittlung zwingend als Excel-Datei beizufügen!

Die jeweiligen Formulare finden Sie auf dieser Seite als Download.

Das Bewertungsverfahren zu den eingereichten Förderanträgen wird nach Vorliegen der Förderanträge jeweils nach dem 01.11. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres durchgeführt. Nach Feststellung der Förderfähigkeit wird seitens der Fachjury eine Rankingliste erstellt und die Antragsteller über die grundsätzliche Förderfähigkeit und/oder mögliche Ablehnungen/Änderungen per E-Mail informiert.

Unvollständige Förderanträge sind nach Aufforderung durch die Bewilligungsbehörde seitens der Antragsteller innerhalb der gesetzten Frist zu vervollständigen. Ein Überschreiten dieser Frist kann einen Ablehnungsgrund darstellen.

Unter Berücksichtigung der vorhandenen Haushaltsmittel wird die Rankingliste im jeweiligen Haushaltsjahr durch die Jury untersetzt und die Bescheide werden postalisch ausgereicht.

Einzureichende Unterlagen und Fristen

Förderantrag

bis 01.11. des Vorjahres der Projektdurchführung

Nachweis Eigenmittel

mit Einreichung des Förderantrags

Erklärung Einhaltung Vergaberecht

vor Start/Umsetzung/Realisierung des Projekts

Rechtsbehelfsverzicht

vor Start/Umsetzung/Realisierung des Projekts

Mittelanforderung

bis 30.11. des Förderjahres (Posteingang beim TLUBN)

Verwendungsnachweis

bis 30.06. des Folgejahres (Posteingang beim TLUBN)

 

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