Bohrungen und andere geologische Untersuchungen können in Thüringen seit Ende 2025 über das neue Online-Portal „ERDAUFSCHLUSS digital“ angezeigt werden. Das Portal ist unter https://www.erdaufschluss-digital.de erreichbar und ersetzt das bisher genutzte Verfahren „Bohranzeige Thüringen“, das seit Anfang 2024 zur Verfügung stand.
Über „ERDAUFSCHLUSS digital“ können Vorhaben zur Nutzung und Erkundung des geologischen Untergrundes wie z. B. Erdwärmesonden, Brunnen oder Baugrunduntersuchungen bei den hierfür zuständigen Behörden angezeigt werden. Anzeigepflichtig sind grundsätzlich alle Erdaufschlüsse wie Bohrungen und Schürfe sowie geophysikalische Untersuchungen. Auf eine Anzeige- und Ergebnisübermittlungspflicht wird hingegen bei einfachen Handbohrungen (mit Ausnahme von Brunnen), bei Leitungsgräben, grabenlosen Leitungstrassen wie Horizontalbohrungen, bei Ramm- und Drucksondierungen sowie bei Vorschachtungen und vergleichbaren Maßnahmen verzichtet.
Zur Anzeige eines Erdaufschlusses verpflichtet ist entweder der Auftraggeber des jeweiligen Vorhabens, etwa ein Unternehmen oder eine Privatperson als Haus- oder Gartenbesitzer, oder das ausführende beziehungsweise betreuende Unternehmen, zum Beispiel eine Bohrfirma oder ein Ingenieurbüro. Die Anzeige muss in der Regel mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Bei Vorhaben, die so tief in den Boden eindringen, dass sie das Grundwasser unmittelbar oder mittelbar beeinflussen können – etwa bei Erdwärmesonden oder Bohrbrunnen zur Grundwasserentnahme – beträgt die Anmeldefrist drei Monate.
Für die Nutzung des Online-Portals ist kein eigenes Nutzerkonto im System erforderlich. Unternehmen erhalten jetzt Zugang über ein ELSTER-Unternehmenskonto, Privatpersonen über die BundID. Das Portal ist als länderübergreifende Anwendung konzipiert und wird neben Thüringen auch in Sachsen sowie in weiteren Bundesländern eingesetzt. Die fachliche Federführung liegt beim Land Rheinland-Pfalz, die technische Umsetzung erfolgte in Sachsen.
Alle erforderlichen Unterlagen und Untersuchungsergebnisse werden mit Hilfe des „ERDAUFSCHLUSS digital“ zentral und gleichzeitig an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) sowie an die jeweils zuständigen unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte übermittelt. Dadurch entfällt die zuvor notwendige parallele Anzeige bei mehreren Behörden, was das Verfahren für alle Beteiligten deutlich vereinfacht.
Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, wird jedoch ausdrücklich empfohlen. Für Vorhaben, die derzeit noch nicht über „ERDAUFSCHLUSS digital“ erfasst werden können, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Anzeige mithilfe eines PDF-Formulars einzureichen. Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zum Anzeigeverfahren sowie weiterführende Hinweise sind auf der Website des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/geologie-bergbau/geologie-und-boden/geologiedatengesetz zu finden.
