Erfurt, 3. November 2025 – Ab dem 4. November 2025 steht in Thüringen ein neuer gemeinsamer Online-Dienst für die Vorkaufsrechte der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes zur Verfügung. Über den Kartendienst des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) können Bürgerinnen, Bürger, Notariate und Behörden künftig direkt online prüfen, ob für ein Grundstück ein naturschutz- oder wasserrechtliches Vorkaufsrecht besteht und welche Behörde zuständig ist. Damit wird die Prüfung von Flächenverkäufen deutlich einfacher, schneller und transparenter. Für den Bereich des Naturschutzes mit rund 1 Million betroffenen Flurstücken, was rund einem Drittel aller Flurstücke in Thüringen entspricht, hat das TLUBN erstmals eine Positivliste mit rund 150.000 prüfrelevanten Flurstücken festgelegt. Für alle anderen Flächen erklärt das Amt per Allgemeinverfügung, dass kein Vorkaufsrecht des Landes besteht. Dadurch entfallen zahlreiche Einzelprüfungen und Mitteilungen über Kaufverträge, was Zeit, Kosten und Verwaltungsaufwand spart.
Bei Grundstücksverkäufen prüfen die unteren Naturschutzbehörden, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ausgeübt wird. Häufig gibt die untere Naturschutzbehörde die notariellen Anfragen zur Prüfung an das TLUBN als Obere Naturschutzbehörde ab, diese entscheidet dann abschließend über die Ausübung des Vorkaufsrechts. Dieses mehrstufige Verfahren verkürzt sich mit dem Online-Dienst in vielen Fällen. Die neue Positivliste tritt mit Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Thüringer Staatsanzeiger am 4. November 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann die Liste im Kartendienst des TLUBN unter der Rubrik „Umweltthemen Thüringen“ eingesehen werden. Dort erhalten Nutzerinnen und Nutzer zugleich das Prüfergebnis zur bereits bestehenden Positivliste Vorkaufsrecht Wasserwirtschaft. Der Report zur Abfrage zeigt an, ob und an welche Behörde bei einem Verkauf ein Kaufvertrag mitzuteilen ist.
Der neue Online-Dienst entlastet alle Beteiligten – Bürgerinnen, Bürger, Notariate und Verwaltungen – und trägt zur weiteren Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren in Thüringen bei. Sobald auch die Landkreise und kreisfreien Städte eigene Allgemeinverfügungen erlassen haben, wird der Dienst noch wirksamer und viele Mitteilungen an die unteren Naturschutzbehörden können entfallen. Anwendungshinweise, rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen stehen direkt im Kartendienst und auf der Website des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/vorkaufsrecht-naturschutz bereit.
