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Berichtspflicht für 2025 läuft noch bis 31. März TLUBN erfasst Wasserentnahmemengen für Thüringen


Symbolbild Wasserzähler

Für das Niedrigwassermanagement in Thüringen erfasst das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) jährlich die Daten größerer Wasserentnahmen an Grundwasser und Oberflächengewässern in allen Regionen des Landes. Die systematische Erfassung ist von zentraler Bedeutung für den Schutz der Wasserressourcen. Sie ermöglicht angesichts zunehmend häufiger Hitze- und Dürreperioden, die verfügbaren Wasservorräte realistisch einzuschätzen, Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und einer Übernutzung vorzubeugen.

Auf Grundlage der Rohwassereigenkontrollverordnung müssen bis zum 31. März insbesondere Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Vereine die Daten elektronisch übermitteln. Auch Wasserversorger berichten an das TLUBN. Für letztere ist der Stichtag der 30. Juni. Die Berichtspflicht gilt seit zwei Jahren – Meldeversäumnisse können ein Zwangsgeld zur Folge haben.

Bei Oberflächengewässern – etwa Bächen, Flüssen oder Seen – besteht dann eine Meldepflicht, wenn die Wasserentnahme mithilfe von Pumpen oder festen Entnahmeleitungen erfolgt. Davon ausgenommen ist der sogenannte Gemeingebrauch: Das Schöpfen von Wasser mit Kannen oder Eimern sowie das Tränken von Tieren sind nicht berichtspflichtig. Die Meldepflicht entfällt auch dann, wenn Wasser aus einem Brunnen oder einer Quelle ausschließlich für den eigenen Haushalt genutzt wird und die entnommene Menge 2.000 Kubikmeter pro Jahr nicht überschreitet. Dies schließt auch die Nutzung im eigenen Haus- oder Kleingarten ein.

Die Berichte der Wasserentnahmemengen erfolgen ausschließlich über das vom TLUBN bereitgestellte Online-Portal unter https://tlubn.thueringen.de/rekvo. Dort stehen neben allgemeinen Informationen zur Berichtspflicht auch Hinweise zu Ausnahmen, Ausfüllhilfen, Dokumentvorlagen sowie anschauliche Videoanleitungen zur Verfügung.

Kontakt für Presse / Journalist:innen

Nils Fröhlich
Pressesprecher

Göschwitzer Str. 41
07749 Jena

Tel.:
+49 361 573942502

E-Mail:
nils.froehlich@tlubn.thueringen.de

 

Über das Landesamt

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist die obere Landesbehörde im nachgeordneten Bereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wir sind für Bürger:innen, Unternehmen, Institutionen und die Politik des Freistaates die zentrale Behörde in allen Umweltbelangen. Wir übernehmen ressortintern Fach- und Vollzugsaufgaben insbesondere in den Bereichen Wasserwirtschaft, Bergbau und Geologie, Chemikaliensicherheit, Strahlenschutz, Immissionsschutz, Klimaanpassung, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Marktüberwachung, Gentechnik sowie Naturschutz und Landschaftspflege.

Unsere circa 670 Mitarbeiter:innen arbeiten in der Behördenzentrale in Jena und weiteren Außenstandorten in Weimar, Gera, Suhl, Sondershausen, Bad Salzungen und Niederpöllnitz sowie in der Staatlichen Vogelschutzwarte in Seebach.

Nach Inkrafttreten des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes wurde das TLUBN am 1. Januar 2019 durch Zusammenführung der ehemaligen Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) in Jena, der Abteilung Umwelt des Landesverwaltungsamtes in Weimar und des Thüringer Landesbergamtes (TLBA) in Gera gegründet. Für weitere Informationen zum TLUBN besuchen Sie unsere Website unter https://tlubn.thueringen.de.

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