Für das Niedrigwassermanagement in Thüringen erfasst das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) jährlich die Daten größerer Wasserentnahmen an Grundwasser und Oberflächengewässern in allen Regionen des Landes. Die systematische Erfassung ist von zentraler Bedeutung für den Schutz der Wasserressourcen. Sie ermöglicht angesichts zunehmend häufiger Hitze- und Dürreperioden, die verfügbaren Wasservorräte realistisch einzuschätzen, Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und einer Übernutzung vorzubeugen.
Auf Grundlage der Rohwassereigenkontrollverordnung müssen bis zum 31. März insbesondere Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Vereine die Daten elektronisch übermitteln. Auch Wasserversorger berichten an das TLUBN. Für letztere ist der Stichtag der 30. Juni. Die Berichtspflicht gilt seit zwei Jahren – Meldeversäumnisse können ein Zwangsgeld zur Folge haben.
Bei Oberflächengewässern – etwa Bächen, Flüssen oder Seen – besteht dann eine Meldepflicht, wenn die Wasserentnahme mithilfe von Pumpen oder festen Entnahmeleitungen erfolgt. Davon ausgenommen ist der sogenannte Gemeingebrauch: Das Schöpfen von Wasser mit Kannen oder Eimern sowie das Tränken von Tieren sind nicht berichtspflichtig. Die Meldepflicht entfällt auch dann, wenn Wasser aus einem Brunnen oder einer Quelle ausschließlich für den eigenen Haushalt genutzt wird und die entnommene Menge 2.000 Kubikmeter pro Jahr nicht überschreitet. Dies schließt auch die Nutzung im eigenen Haus- oder Kleingarten ein.
Die Berichte der Wasserentnahmemengen erfolgen ausschließlich über das vom TLUBN bereitgestellte Online-Portal unter https://tlubn.thueringen.de/rekvo. Dort stehen neben allgemeinen Informationen zur Berichtspflicht auch Hinweise zu Ausnahmen, Ausfüllhilfen, Dokumentvorlagen sowie anschauliche Videoanleitungen zur Verfügung.
