Streng kontrollierte Maßnahme nach Bundesnaturschutzgesetz – Sicherheit von Mensch und Tier im Fokus
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat auf Antrag der ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) die Vergrämung von Wölfen des sogenannten „NAR-Rudels“ im Bereich der Forstämter Frauenwald und Neuhaus genehmigt. Die Maßnahme darf ausschließlich mit Gummigeschossen erfolgen und dient dem Ziel, die natürliche Scheu der Tiere vor dem Menschen wiederherzustellen.
Hintergrund der Entscheidung sind zwei Vorfälle Mitte September 2025, bei denen sich Wölfe des Rudels Menschen in auffälliger Weise auf Entfernungen von weniger als 30 Metern genähert haben sollen. In einem Fall waren die Personen mit Hunden unterwegs. Beide Ereignisse wurden vom Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs (KWBL) des Thüringer Umweltministeriums dokumentiert und bewertet.
„Wölfe sind streng geschützte Tiere, die in Deutschland grundsätzlich keiner Bejagung unterliegen“, betont Andrea Manz, Präsidentin des TLUBN. „Wenn einzelne Tiere jedoch ihre natürliche Scheu verlieren und sich Menschen wiederholt auf kurze Distanz nähern, ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit ein gezieltes Eingreifen erforderlich, bevor sich dieses Verhalten verfestigt – und zwar so früh wie möglich, dabei aber mit den mildesten noch geeigneten Mitteln.“
Hohe rechtliche und fachliche Anforderungen
Die erteilte Ausnahmegenehmigung stützt sich auf das Bundesnaturschutzgesetz. Sie erlaubt Abweichungen von den allgemeinen Schutzvorschriften ausschließlich im Interesse der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit.
Damit eine solche Ausnahme zugelassen werden kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. So dürfen keine zumutbaren milderen Alternativen bestehen und der Erhaltungszustand der Wolfspopulation darf sich durch die Maßnahme nicht verschlechtern. Außerdem muss die Durchführung tierschutzgerecht erfolgen und darf nur von befähigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ThüringenForst erfolgen, die im Umgang mit der verwendeten Gummimunition geschult sind und über einen gültigen Jagdschein verfügen. Die eingesetzten Geschosse sind speziell für die Wildtiervergrämung auf sehr kurze Distanz entwickelt.
Ziel: Schutz der Menschen und des Wolfs unter strenger Kontrolle
Durch gezielte Vergrämung soll erreicht werden, dass die betroffenen Tiere wieder lernen, den Menschen zu meiden. Damit wird sowohl der Schutz der Beschäftigten von ThüringenForst als auch der Waldbesucherinnen und -besucher erhöht – zugleich aber auch der langfristige Schutz des Wolfs als Art gesichert.
Jede durchgeführte Maßnahme muss dokumentiert und dem Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs sowie dem TLUBN gemeldet werden. Sollte ein Tier versehentlich verletzt werden, sind die zuständigen Fachstellen umgehend zu informieren, damit weitere Schritte abgestimmt werden können. Die Genehmigung ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet.
