Umgang mit toten Tieren/Pflanzen und Präparation
Zugriffs- und Besitzverbote nach dem Bundesnaturschutzgesetz gelten nicht nur für lebende Tiere und Pflanzen, sondern auch für alle tot aufgefundenen Tiere und abgestorbenen Pflanzen der besonders geschützten Arten und deren Teile. Dies bedeutet, dass es erst einmal prinzipiell nicht zulässig ist, solche tot aufgefundenen Tiere und abgestorbenen Pflanzen aus der Natur aufzunehmen und in Besitz zu nehmen.
Zu den besonders geschützten Arten gehören alle europäischen Vogelarten, viele heimische Säugetierarten (z. B. Eichhörnchen, Hamster, Siebenschläfer, Westlicher Igel, alle heimischen Fledermausarten), alle europäischen Reptilien- und Amphibienarten. Der Schutzstatus einer Art kann im WISIA-Portal des Bundesamtes für Naturschutz recherchiert oder im Zweifelsfall bei einer unteren Naturschutzbehörde nachgefragt werden.
Abweichend von den genannten Verboten - vorbehaltlich jagd- und fischereirechtlicher Vorschriften - ist es zulässig, tot aufgefundene Tiere und Pflanzen aus der Natur zu entnehmen, um sie an eine hierfür bestimmte Stelle abzugeben oder, soweit sie nicht zu den streng geschützten Arten gehören, für Zwecke der Forschung oder Lehre oder zur Präparation für diese Zwecke zu verwenden (§ 45 Abs. 4 BNatSchG).
Zu beachten ist, dass bei Tieren, die dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, die Aufnahme nur durch den Jagd- oder Fischereiausübungsberechtigten oder dessen Beauftragten bzw. nur mit dessen Einverständnis zulässig ist.
Abgabestellen für tot aufgefundene Tiere und Pflanzen in Thüringen
Die Stellen, die in Thüringen dazu bestimmt sind, tot aufgefundene Tiere und Pflanzen entgegenzunehmen, sind:
- Naturkundemuseum Erfurt, Große Arche 14, 99084 Erfurt
- Friedrich-Schiller-Universität Jena, Phyletische Museum, Vor dem Neutor 1, 07743 Jena
- Naturkundemuseum Mauritianum Altenburg, Parkstraße 1, 04600 Altenburg
- Thüringer Landesmuseum Heidecksburg, Naturhistorisches Museum, Schloßbezirk 1, 07407 Rudolstadt
- Museum für Naturkunde Gera, Nicolaiberg 3, 07545 Gera
- Naturhistorisches Museum Schloss Bertholdsburg Schleusingen, Burgstraße 6, 98553 Schleusingen
- Stiftung Schloss Friedenstein, Museum der Natur, Schloss Friedenstein, 99867 Gotha
- Artenschutzzentrum Thüringen (AZT) Ranis, Preißnitzberg 5, 07389 Ranis
Die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (mit der Vogelschutzwarte Seebach) stehen ebenfalls als Abgabestellen für die Entgegennahme von tot aufgefundenen Tieren und abgestorbenen Pflanzen der besonders geschützten Arten zur Verfügung.
Falls sich darüber hinaus andere Einrichtungen auf eine Verwendung von Totfunden besonders geschützter Arten für Zwecke der Forschung oder Lehre oder zur Präparation für diese Zwecke berufen wollen, muss dies nachgewiesen werden können.
Ein Verstoß gegen die Zugriffs- und Besitzverbote stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann unter Umständen (bei Betroffenheit bestimmter Arten; vorsätzliche gewerbs- oder gewohnheitsmäßige Tatbegehung) auch als Straftat geahndet werden.
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