Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zu invasiven gebietsfremden Arten
Die IAS-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1143/2014)
Neben der Biodiversitätskonvention und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU beinhaltet vor allem die am 01.01.2015 in Kraft getretene „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ (oft nach der englischen Bezeichnung der „Invasive Alien Species“ als „IAS-Verordnung“ abgekürzt) rechtliche Regelungen zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten, die direkt in den Mitgliedstaaten gelten.
Aus der IAS-Verordnung ergeben sich verschiedene Anforderungen an die EU-Mitgliedsländer hinsichtlich des Umganges mit invasiven Arten von unionsweiter Bedeutung. So fordert sie Prävention, die Einrichtung eines Überwachungssystems, die sofortige Beseitigung in der frühen Phase der Invasion sowie das Management von im Mitgliedsland bereits weit verbreiteten invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste. Die Einfuhr in die EU, Vermarktung, Haltung, Zucht, Beförderung (außer im Zusammenhang mit der Beseitigung zu entsprechenden Einrichtungen), Verwendung, der Tausch und das Freisetzen dieser Arten in die Umwelt sind verboten (vgl. Artikel 7 der Verordnung). Die IAS-Verordnung regelt aber auch Übergangsbestimmungen für nichtgewerbliche Besitzer und kommerzielle Bestände (in Artikel 31 und 32 der Verordnung). Forschung und Ex-situ-Erhaltung an invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste sind gemäß Artikel 8 der IAS-Verordnung genehmigungspflichtig.
Die Unionsliste
Am 03.08.2016 ist ergänzend zur IAS-Verordnung eine erste Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung in Kraft getreten (DVO (EU) 2016/1141), für die die Regelungen der IAS-Verordnung anzuwenden sind. Diese sogenannte „Unionsliste“ wurde seitdem mehrfach fortgeschrieben, so dass sie aktuell 114 Arten umfasst:
- 1. Fortschreibung am 02.08.2017 (DVO (EU) 2017/1263)
- 2. Fortschreibung am 15.08.2019 (DVO (EU) 2019/1262)
- 3. Fortschreibung am 02.08.2022 (DVO (EU) 2022/1203)
- 4. Fortschreibung am 07.08.2025 (DVO (EU) 2025/1422)
In der Unionsliste sind auch einige in Thüringen weit verbreitete Arten aufgeführt, z. B. Japanischer Flügelknöterich, Riesen-Bärenklau, Drüsiges Springkraut, Blaubandbärbling, Nilgans, Nutria, Bisam und Waschbär.
Außerdem besitzen Bastard- und Sachalin-Flügelknöterich, Götterbaum, Schmalblättrige Wasserpest, Verschiedenblättriges Tausendblatt, Kamber-, Marmor-, Signal- und Roter Amerikanischer Sumpfkrebs, Sonnenbarsch sowie Marderhund und Mink etablierte Vorkommen in Thüringen. Einzelnachweise, aber keine etablierten Vorkommen, gibt oder gab es von folgenden Arten: Gewöhnliche Seidenpflanze, Nadelkraut, Wasserhyazinthe, Himalaya-Bergknöterich, Muschelblume, Brasilianisches Tausendblatt, Gelbe Scheinkalla, Papiermaulbeerbaum, Nordamerikanische Schmuckschildkröte, Schwarzkopf-Ruderente, Kettennatter, Chinesisches Muntjak und Asiatische Hornisse.
Die folgenden Publikationen des Bundesamts für Naturschutz (BfN) beinhalten Steckbriefe der Unionsliste-Arten mit wesentlichen Angaben zu Vorkommen, Aussehen, Verwechslungsmöglichkeiten sowie Beseitigungs- und Kontrollmaßnahmen:
- Nehring & Skowronek 2017 (Stand der ersten Fortschreibung 2017)
- Nehring & Skowronek 2020 (Stand der zweiten Fortschreibung 2019)
- Nehring & Skowronek 2023(Stand der dritten Fortschreibung 2022).
Eine Übersicht zu Status und Verbreitung der Unionsliste-Arten in Thüringen geben die folgenden Tabellen:
- Status und Verbreitung der invasiven gebietsfremden Pflanzenarten nach der IAS-Verordnung der EU in Thüringen
- Status und Verbreitung der invasiven gebietsfremden Tierarten nach der IAS-Verordnung der EU in Thüringen
Berichterstattung an die EU
Zur Umsetzung der IAS-Verordnung erstatten die Mitgliedstaaten der EU alle sechs Jahre Bericht. Dies ist erstmals zum 1. Juni 2019 erfolgt. Der erste nationale Bericht Deutschlands für den Berichtszeitraum 2015 bis 2018 wurde vom BfN veröffentlicht (Nigmann & Nehring 2020).
Weitere Informationen
- Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Prävention und Management invasiver gebietsfremder Arten
- Neobiota-Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)
- Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
- Broschüre der EU „Invasive gebietsfremde Arten - Was tut die Europäische Union?“ (2014)
- Koordinationsstelle Invasive Neophyten in Schutzgebieten Sachsen-Anhalts (KORINA)
- Weiterführende Literatur
- Fachbeirat für Arten- und Biotopschutz
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