NSG 24 „Klosterholz und Nordmannssteine“
NSG | Klosterholz und Nordmannssteine |
Thür.-Nr. | 24 |
Landkreis | Wartburgkreis |
Naturraum | Werrabergland – Hörselberge |
Datum der Unterschutzstellung | 01.05.1961 (Teilfläche Klosterholz mit 33,3 ha), 30.05.1995 (Erweiterung um Nordmannssteine um 106,0 ha), 26.03.2002 (Verkleinerung um 0,2 ha), neu und erweitert unter Schutz gestellt am 12.12.2017 (mit neuer Größenermittlung) |
Amtliche Größe in ha | 139,5 |
Natura 2000 | zum überwiegenden Teil im FFH-Gebiet Nr. 35 „Creuzburger Werratal-Hänge“ |
Schutzzweck | Erhaltung eines typischen Standort- und Vegetationsmosaiks auf Muschelkalk an einem steil aus dem schluchtartigen Durchbruch aufsteigenden Hangbereich rechts der Werra, insbesondere mit naturnahen, vielfältig strukturierten Buchenwaldgesellschaften und Mischwäldern, Fels- sowie bemerkenswerten Sekundärbiotopen und reichem Arteninventar, sowie eines kleinen Ausschnittes der Werraaue mit strukturreichem Abschnitt der Werra und Altarm. |
Speziell zu beachten | Im Restlochgewässer des ehemaligen Kalksteinbruches Buchenau ist das Baden verboten. Das NSG darf außerhalb von vorhandenen Wegen und außerhalb von Ruhebankbereichen nicht betreten werden. Trampelpfade sind keine Wege! |
Weiterführende Literatur
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