NSG 158 „Greifenstein und östliche Gölitzwände“
NSG | Greifenstein und östliche Gölitzwände |
Thür.-Nr. | 158 |
Landkreis | Saalfeld-Rudolstadt |
Naturraum | Ilm-Saale-Ohrdrufer (Muschelkalk-)Platte; Paulinzellaer Buntsandstein-Waldland |
Datum der Unterschutzstellung | 13.04.1926, 01.05.1961, neu unter Schutz gestellt am 19.12.2023 (mit Flächenveränderung und Vergrößerung um 62,6 ha) |
Amtliche Größe in ha | 122,5 |
Natura 2000 | zum Teil FFH-Gebiet Nr. 144 „Muschelkalk-Landschaft westlich Rudolstadt“ und zum größten Teil im EG-Vogelschutzgebiet Nr. 35 „Muschelkalk-Landschaft westlich Rudolstadt“ |
Schutzzweck | Erhaltung der Besonderheiten von Geologie und Geländestruktur, der naturnahen Laubwälder und strukturreichen Gehölz-Grünland-Komplexe mit teils ausgedehnten Kalk-Halbtrockenrasen und Streuobstbeständen sowie zahlreicher, oft seltener Tier- und Pflanzenarten, darunter einer artenreichen Vogel- und Schmetterlingsfauna; verschiedener Fledermausarten sowie der wärmeliebenden Insekten- und Pflanzenarten der Muschelkalk-Felswand und –Steilhänge der Gölitzwände; Sicherung der natürlichen Waldentwicklung in einer ca. 17,1 ha großen bewirtschaftungs- und pflegefreien Zone (zwei Teilflächen) |
Weitere Informationen | Die bewirtschaftungs- und pflegefreie Zone ist Bestandteil des Waldgebietes ohne forstliche Nutzung Nr. 114 „Weitere Waldflächen im Alt-Forstamt Paulinzella“ (siehe www.naturwaldwandel.de/waldgebiete/). |
Weiterführende Literatur
Medieninformation des TLUBN zum Inkrafttreten der neuen Verordnung am 19.12.2023
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