NSG 185 „Leinawald“
NSG | Leinawald |
Thür.-Nr. | 185 |
Landkreis | Altenburger Land |
Naturraum | Altenburger Lössgebiet |
Datum der Unterschutzstellung | 01.05.1961 (2 Teilflächen), 24.09.1982 (erweitert auf 3 Teilflächen), neu und erweitert unter Schutz gestellt am 25.08.2009 |
Amtliche Größe in ha | 1.843,7 |
Natura 2000 | zum größten Teil im FFH-Gebiet Nr. 142 „Leinawald“ und im EG-Vogelschutzgebiet Nr. 44 „Nordöstliches Altenburger Land“ |
Schutzzweck | Erhaltung eines großflächigen Laubwaldkomplexes mit zahlreichen Feuchtbiotopen sowie einer Vielzahl von gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. |
Speziell zu beachten | In einem Streifen von zehn Metern beiderseits der vorhandenen Fließgewässer sowie innerhalb des prioritären Lebensraumes 91E0 des Anhangs I der FFH-Richtlinie sind mit Ausnahme der Entnahme von Fichten jegliche Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen verboten. |
Weiterführende Literatur
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