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NSG 372 „Windknollen“

Sie sehen zurzeit rechts (nur) die Rechtsgrundlage in Form einer nicht amtlichen Lesefassung der aktuell gültigen NSG-Verordnung. Alle weiteren Inhalte sind in Arbeit. Fertig sehen die Seiten dann wie beim NSG TH-Nr. 351 „Röthengrund“ aus.

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