NSG 398 „Haselbacher Teiche“
NSG | Haselbacher Teiche |
Thür.-Nr. | 398 |
Landkreis | Altenburger Land |
Naturraum | Altenburger Lössgebiet |
Datum der Unterschutzstellung | 14.08.2012 |
Amtliche Größe in ha | 125,0 |
Natura 2000 | fast vollständig im FFH-Gebiet Nr. 140 „Haselbacher Teiche und Pleißeaue“ und im EG-Vogelschutzgebiet Nr. 44 „Nordöstliches Altenburger Land“ |
Schutzzweck | Erhaltung eines Teichsystems mit freien Wasserflächen, Röhrichten und Verlandungszonen, eines naturnahen Flussabschnittes der Pleiße, von Streuobstwiesen, Wegrändern mit alten Obstbäumen sowie extensiv genutztem Grünland als Reproduktions-, Sommer- und Überwinterungslebensräume für zahlreiche seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten, darunter mehrere vom Aussterben bedrohte Arten. Sicherung eines für den zoologischen Artenschutz landesweit bedeutsamen Gebietes, insbesondere als Durchzugs- und Rastgebiet für Vögel, als besonders geeigneter Lebensraum für den Fischotter sowie als Rückzugsgebiet für gefährdete Fledermäuse, Amphibien und Insekten. |
Weitere Informationen | https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/schutzgebiete/nabu-schutzgebiete/thueringen/05942.html |
Speziell zu beachten | Das Baden in den Teichen und in der Pleiße ist nicht gestattet. Das Angeln ist nur in der Pleiße vom 1. Mai bis 29. Februar erlaubt. |
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