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Verfahren zur öffentlichen Beteiligung in Wasserrechtlichen Zulassungsverfahren

Öffentliche Auslegung im Rahmen Wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren

Die Zuständigkeit des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) als obere Wasserbehörde ergibt sich aus § 61 Absatz 2 des Thüringer Wassergesetzes.

Es ist danach unter anderem für wasserrechtliche Zulassungsverfahren zuständig, die für den Ausbau eines Gewässers I. Ordnung oder einer Talsperre des Landes, die Errichtung eines Pumpspeicherwerkes oder die Herstellung eines Gewässers durch Freilegung des Grundwassers erforderlich sind.

Auch für einige Gewässerbenutzungen an Gewässern I. Ordnung, an Trinkwassertalsperren oder im Zusammenhang mit großen Abwassereinleitungen ist das TLUBN zuständig.

Soweit für ein derartiges Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz besteht oder aufgrund anderer Vorschriften ein förmliches Verfahren durchgeführt wird, ist die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen.

Die Öffentlichkeit wird über das Vorhaben durch öffentliche Bekanntmachung informiert und somit Betroffenen die Gelegenheit gegeben, sich zum Vorhaben zu äußern. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der betroffenen Kommune, auf der TLUBN-Website und im UVP-Portal erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen vor Ort. Die Unterlagen werden zudem für einen Monat online auf der Website des TLUBN und im UVP-Portal zur Einsicht bereitgestellt. Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb einer gesetzten Frist erhoben werden.

Der Zulassungsbescheid, in dem auch die eingegangenen Einwendungen gewürdigt werden, kann nach Abschluss des Verfahrens für zwei Wochen online auf der Website des TLUBN und vor Ort eingesehen werden. Auch hier erfolgt vorab die Information der Öffentlichkeit durch öffentliche Bekanntmachung in den o.g. Medien.

 

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