Verfahren zur öffentlichen Beteiligung im Immissionsschutz
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Öffentliche Auslegung im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist als Obere Immissionsschutzbehörde für die Genehmigung von Anlagen zuständig, welche in der Spalte 3 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) mit einem G gekennzeichnet sind. Die Errichtung und der Betrieb (§ 4 BImSchG) sowie die wesentliche Änderung (§ 16 BImSchG) dieser Anlagen erfolgt in der Regel in einem förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG.
In einem förmlichen Verfahren wird die Öffentlichkeit über das Vorhaben durch öffentliche Bekanntmachung informiert und dieser die Gelegenheit gegeben, sich zum Vorhaben zu äußern. Nach der Bekanntmachung im Thüringer Staatsanzeiger und auf der TLUBN-Website erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen. Die Unterlagen werden für einen Monat online auf der Website des TLUBN zur Einsicht bereitgestellt.
Während der in der Bekanntmachung angegebenen Frist können Einwendungen schriftlich per E-Mail an immissionsschutz@tlubn.thueringen.de oder an die offizielle Postanschrift des TLUBN adressiert werden. Auf die Einreichung von Einwendungen ergeht generell keine Eingangsbestätigung.
Es muss erkennbar sein, auf welches Vorhaben die Einwendung Bezug nimmt. Einwendende Personen werden gebeten, ihren vollständigen Namen und Adresse anzugeben. Es ist möglich, dass rechtliche Vertretungen die Willensabgabe ihrer z.B. Mündel, Betreuten, usw. unterstützen; aus der Einwendung muss das Vertretungsverhältnis hervorgehen.
Diese Angaben sind erforderlich, da nur Personen, die fristgerecht Einwendung erhoben haben, in einem ggf. in Präsenz stattfindenden Erörterungstermin das Rederecht und somit die Möglichkeit erhalten, die Einwendung gegenüber Vorhabenträger und Behörde näher zu erörtern.
Der Genehmigungsbescheid, in dem auch die Einwendungen gewürdigt werden, wird nach der Entscheidung für zwei Wochen online auf der Website des TLUBN zur Einsicht bereitgestellt. Auch hier erfolgt vorab die Information der Öffentlichkeit durch öffentliche Bekanntmachung in den o.g. Medien.
Laufende Verfahren
Derzeit finden folgende Anhörungen oder Auslegungen statt:
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