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Online-Dienst Vorkaufsrecht Naturschutz und Wasserwirtschaft Thüringen im Kartendienst des TLUBN

Allgemeine Anwendungshinweise zur Nutzung des Online-Dienstes

Der Online-Dienst des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) umfasst sowohl die digitale Datenabfrage (Onlineabfrage) zur Positivliste für Vorkaufsrechte des Naturschutzes als auch zur Positivliste für Vorkaufsrechte der Wasserwirtschaft in Thüringen. Für die Onlineabfrage beider Vorkaufsrechte muss das Flurstück nur einmal eingegeben werden.

  • Allgemeinverfügungen und Vereinbarung für die notarielle Praxis zum Vorkaufsrecht Naturschutz

    Die digitale Positivliste zum Vorkaufsrecht Naturschutz wird für das Vorkaufrecht des Landes mit dem Erlass der Allgemeinverfügung des TLUBN vom 07.10.2025 (ThürStAnz Nr. 44 vom 03.11.2025) verbindlich. Für Flurstücke, die nicht in der Positivliste liegen, wird erklärt, dass kein Vorkaufsrecht des Landes besteht oder auf ein bestehendes Vorkaufsrecht des Landes verzichtet wird. Diese Positivliste wird regelmäßig aktualisiert. Der jeweils geltende Stand der Positivliste ist im Prüfergebnis der Onlineabfrage (Report) ersichtlich. Die Datensätze, die der Datenabfrage zugrunde liegen, werden im TLUBN nachvollziehbar gespeichert.

    Die Landkreise und kreisfreien Städte können fakultativ analoge Allgemeinverfügungen zu der Positivliste betreffend das kommunale Vorkaufsrecht erlassen und den Online-Dienst damit optimieren.

    Regelungen für die Nutzung des Online-Dienstes bezüglich des Vorkaufsrechts Naturschutz in der notariellen Praxis ergeben sich aus der „Vereinbarung zum Online-Dienst für das Vorkaufsrecht Naturschutz“ zwischen dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und der Notarkammer Thüringen.

  • Allgemeinverfügungen zum Vorkaufsrecht Wasserwirtschaft

    Der Freistaat Thüringen verzichtet generell auf die Ausübung des wasserwirtschaftlichen Vorkaufsrechts nach § 99a WHG. Hiervon ausgenommen sind nur Grundstücke, die in einem Vorkaufsrechtsverzeichnis (Positivliste) aufgeführt sind. Das Vorkaufsrechtsverzeichnis wird jährlich fortgeschrieben und neu veröffentlicht.

    Der Generalverzicht und das Vorkaufsrechtsverzeichnis wurden im Thüringer Staatsanzeiger (ThürStAnz) seit 2024 jährlich bekannt gemacht. Die Allgemeinverfügungen inklusive Positivlisten für den Bereich Wasserwirtschaft können im Downloadbereich unter Vorkaufsrecht Wasserwirtschaft Thüringen eingesehen werden.

Erläuterung zur Onlineabfrage

Vorgaben zur Datenauswahl für die Onlineabfrage

Zur Onlineabfrage stehen Dropdown-Auswahlfelder für folgende Kriterien zur Verfügung:

  • Kreis
  • Gemarkung (mit Gemeinde)
  • Flur (mit Gemarkung, Gemeinde)
  • Flurstück (mit Flur, Gemarkung, Gemeinde)

Es können gleichzeitig unbegrenzt mehrere Flurstücke auch in verschiedenen Fluren und Gemarkungen ausgewählt werden, aber jeweils nur für einen Landkreis/eine kreisfreie Stadt. Fehlerhafte Eingaben können durch Zurücksetzen oder Löschen rückgängig gemacht werden.

Wenn ein Flurstück nicht im Datensatz enthalten ist (z. B. weil es neu gebildet wurde), kann der Online-Dienst die Abfrage nicht verarbeiten und Sie erhalten die Meldung, dass die Daten nicht verfügbar sind. In diesem Fall muss eine Mitteilung nach § 469 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfolgen, sofern das Vorkaufsrecht nicht bereits auf Grund folgender Bestimmungen gesetzlich ausgeschlossen ist.

Das Vorkaufsrecht ist bereits gesetzlich ausgeschlossen bei einem Verkauf:

  • nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Mauergrundstücksgesetz (nur Naturschutz),
  • an einen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades,
  • im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse heraus,
  • im beplanten und unbeplanten Innenbereich nach den §§ 30 und 34 Baugesetzbuch (nur Naturschutz).

Prüfergebnis zur Onlineabfrage (Report)

Sobald alle Auswahlfelder ausgefüllt sind, öffnet sich der Report. Kommen weitere Flurstücke hinzu, aktualisiert sich der Report.

Die Onlineabfrage führt zu dem Prüfergebnis, ob und gegebenenfalls an welche Behörde für ein Flurstück im Verkaufsfall eine Mitteilung nach § 469 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abzugeben ist. Andernfalls muss nichts weiter veranlasst werden.

Das Prüfergebnis der Onlineabfrage kann über die in der Menüleiste oben rechts angelegten Buttons als PDF-Datei ausgedruckt und gespeichert werden. Im Falle einer Mitteilung nach § 469 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) soll der Report den Unterlagen beigefügt werden.

Automatischer Abbruch der Onlineabfrage

Wenn Sie innerhalb von 30 min keine Daten eingeben oder den Report nicht ausdrucken bzw. speichern, wird die Datenabfrage automatisch abgebrochen.

Ansprechpartner Fachbereich

Vorkaufsrecht Naturschutz:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Abt. 3 Naturschutz
Ref. 32 Schutzgebiete
Göschwitzer Str. 41
07745 Jena
E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de
 

Vorkaufsrecht Wasserwirtschaft:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Abt.4 Wasserwirtschaft I
Göschwitzer Str.41
07745 Jena
E-Mail: Geschaeftsstelle-Abt4@tlubn.thueringen.de

  • Weiterführendes zum Thema

  • Wichtige Informationen und die gesetzlichen Grundlagen zum Vorkaufsrecht Naturschutz und Wasserwirtschaft in Thüringen sowie Hintergründe zum Online-Dienst im Kartendienst erhalten Sie auf der Website des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN):
  • Naturschutz
  • Wasserwirtschaft

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