Online-Dienst Vorkaufsrecht Naturschutz und Wasserwirtschaft Thüringen im Kartendienst des TLUBN
Allgemeine Anwendungshinweise zur Nutzung des Online-Dienstes
Der Online-Dienst des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) umfasst sowohl die digitale Datenabfrage (Onlineabfrage) zur Positivliste für Vorkaufsrechte des Naturschutzes als auch zur Positivliste für Vorkaufsrechte der Wasserwirtschaft in Thüringen. Für die Onlineabfrage beider Vorkaufsrechte muss das Flurstück nur einmal eingegeben werden.
Erläuterung zur Onlineabfrage
Vorgaben zur Datenauswahl für die Onlineabfrage
Zur Onlineabfrage stehen Dropdown-Auswahlfelder für folgende Kriterien zur Verfügung:
- Kreis
- Gemarkung (mit Gemeinde)
- Flur (mit Gemarkung, Gemeinde)
- Flurstück (mit Flur, Gemarkung, Gemeinde)
Es können gleichzeitig unbegrenzt mehrere Flurstücke auch in verschiedenen Fluren und Gemarkungen ausgewählt werden, aber jeweils nur für einen Landkreis/eine kreisfreie Stadt. Fehlerhafte Eingaben können durch Zurücksetzen oder Löschen rückgängig gemacht werden.
Wenn ein Flurstück nicht im Datensatz enthalten ist (z. B. weil es neu gebildet wurde), kann der Online-Dienst die Abfrage nicht verarbeiten und Sie erhalten die Meldung, dass die Daten nicht verfügbar sind. In diesem Fall muss eine Mitteilung nach § 469 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfolgen, sofern das Vorkaufsrecht nicht bereits auf Grund folgender Bestimmungen gesetzlich ausgeschlossen ist.
Das Vorkaufsrecht ist bereits gesetzlich ausgeschlossen bei einem Verkauf:
- nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Mauergrundstücksgesetz (nur Naturschutz),
- an einen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades,
- im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse heraus,
- im beplanten und unbeplanten Innenbereich nach den §§ 30 und 34 Baugesetzbuch (nur Naturschutz).
Prüfergebnis zur Onlineabfrage (Report)
Sobald alle Auswahlfelder ausgefüllt sind, öffnet sich der Report. Kommen weitere Flurstücke hinzu, aktualisiert sich der Report.
Die Onlineabfrage führt zu dem Prüfergebnis, ob und gegebenenfalls an welche Behörde für ein Flurstück im Verkaufsfall eine Mitteilung nach § 469 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abzugeben ist. Andernfalls muss nichts weiter veranlasst werden.
Das Prüfergebnis der Onlineabfrage kann über die in der Menüleiste oben rechts angelegten Buttons als PDF-Datei ausgedruckt und gespeichert werden. Im Falle einer Mitteilung nach § 469 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) soll der Report den Unterlagen beigefügt werden.
Automatischer Abbruch der Onlineabfrage
Wenn Sie innerhalb von 30 min keine Daten eingeben oder den Report nicht ausdrucken bzw. speichern, wird die Datenabfrage automatisch abgebrochen.
Ansprechpartner Fachbereich
Vorkaufsrecht Naturschutz:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Abt. 3 Naturschutz
Ref. 32 Schutzgebiete
Göschwitzer Str. 41
07745 Jena
E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de
Vorkaufsrecht Wasserwirtschaft:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Abt.4 Wasserwirtschaft I
Göschwitzer Str.41
07745 Jena
E-Mail: Geschaeftsstelle-Abt4@tlubn.thueringen.de
Weiterführendes zum Thema
- Wichtige Informationen und die gesetzlichen Grundlagen zum Vorkaufsrecht Naturschutz und Wasserwirtschaft in Thüringen sowie Hintergründe zum Online-Dienst im Kartendienst erhalten Sie auf der Website des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN):
- Naturschutz
- Wasserwirtschaft
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