Bau- und Abbruchabfälle
Bei Bau- und Abbrucharbeiten fällt eine Vielzahl von Abfällen an, wie z. B. Bauschutt (Ziegel, Beton, Mauerwerk), Bodenmaterial, Holz, Glas, verschiedene Metalle, Kunststoffe, Dämmmaterial, Asphaltdecken.
Diese Abfälle sind möglichst bereits auf der Baustelle getrennt zu sammeln und sortenrein zu entsorgen. Eine Pflicht zur Getrennthaltung und –entsorgung besteht für gefährliche Abfälle (z. B. Asbest, teerhaltige Abfälle, bestimmte Altholzsortimente, d. h., diese Abfälle dürfen auch nicht mit anderen Bauabfällen vermischt werden.
Bau- und Abbruchabfälle sind entsprechend ihrer Herkunft und Beschaffenheit einzustufen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dabei ist zu beachten, dass Bau- und Abbruchabfälle vorrangig zu verwerten sind. Nur wenn keine Verwertungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist eine Beseitigung in dafür zugelassenen Anlagen möglich.
Bau- und Abbruchabfälle können auf unterschiedliche Art und Weise verwertet werden. Als Beispiel sind die Verwertung mineralischer Abfälle in Baumaßnahmen, die Schrottverwertung und die Nutzung von Holz als Werkstoff oder Energieträger zu nennen.
Mineralische Abfälle
Die Verwertung mineralischer Abfälle in technischen Bauwerken erfolgt auf der Grundlage der Ersatzbaustoffverordnung. Damit tritt die Ersatzbaustoffverordnung an die Stelle der bis dato in Thüringen geltende LAGA M 20 vom 06. November 2003.
Bei der Verwertung mineralischer Abfälle im Landschaftsbau sowie bei der Verfüllung von Tagebauen und Abgrabungen sind ab dem 01.08.2023 die Vorgaben der novellierten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung einzuhalten.
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