Notifizierung von Untersuchungsstellen
Was ist unter Notifizierung zu verstehen?
Die Notifizierung ist ein Verwaltungsakt zur Anerkennung, Zulassung, Benennung, Bekanntgabe oder Bestimmung von Untersuchungsstellen. Dafür müssen Anforderungen an Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung erfüllt und nachgewiesen werden. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist für Untersuchungsstellen mit Geschäftssitz im Freistaat Thüringen für die Durchführung des Verfahrens zuständig.
Wer benötigt eine Notifizierung im Abfallrecht?
Untersuchungsstellen, die Untersuchungen im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich nach Klärschlammverordnung (AbfKlärV), Bioabfallverordnung (BioAbfV) sowie Altholzverordnung (AltholzV) durchführen, bedürfen einer Notifizierung.
Welche Rolle spielt das Fachmodul Abfall?
Mit dem Ziel der bundesweit einheitlichen Notifizierung von Untersuchungsstellen wurde das Fachmodul Abfall von der 51. Umweltministerkonferenz (UMK) beschlossen und trat am 16.01.2001 in Kraft. Neben der Betrachtung des Notifizierungsverfahrens werden darin die vom Gesetzgeber vorgegebenen Verfahren sowie die als gleichwertig anerkannten Verfahren, nach Untersuchungs- und Teilbereichen unterteilt, gelistet. Diese Verfahrensliste findet im Notifizierungsverfahren Anwendung. Das Fachmodul Abfall wird durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) betreut und kann über die LAGA in der aktuellen Fassung eingesehen werden.
Wie ist eine Notifizierung zu beantragen?
Der Antrag auf Notifizierung ist mindestens 4 Monate vor Ablauf einer bestehenden Notifizierung zu stellen. Das zur Verfügung stehende Antragsformular ist ausgefüllt und unterschrieben mit den darin geforderten Unterlagen fristgerecht beim TLUBN einzureichen. Dies kann schriftlich an
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Behördenzentrale
Referat 64 – Abfallrechtliche Zulassungen
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena
oder per E-Mail an
abfallwirtschaft@tlubn.thueringen.de
erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass vor Antragstellung ein Abgleich der akkreditierten Verfahren mit der aktuellen Verfahrensliste des Fachmoduls Abfall durch die Untersuchungsstelle zu erfolgen hat. Liegt keine oder keine vollumfängliche fachmodulkonforme Akkreditierung vor, so ist auf die einzelnen Verfahren aus dem allgemeinen Geltungsbereich bei Antragstellung separat zu verweisen. Dabei ist aufzuführen, für welchen Parameter und Teilbereich nach Fachmodul Abfall die Notifizierung einzelner Verfahren gewünscht wird.
Die Bearbeitung des Antrags beginnt erst mit dem Einreichen aller erforderlichen Unterlagen, welche im Rahmen des Notifizierungsverfahrens auf Vollständigkeit und Inhalt geprüft werden. Bei Erfüllen der Anforderungen wird eine bundesweit gültige Notifizierungen erteilt.
An welche Nebenbestimmungen ist eine Notifizierung geknüpft?
Um die Analysenqualität sicherzustellen ist die Teilnahme an den länderübergreifenden Ringversuchen (LÜRV) für jeden notifizierten Standort einer Untersuchungsstelle verpflichtend. Mindestens eine erfolgreiche Teilnahme innerhalb von 2 Jahren ist nachzuweisen.
Entsprechend des Fachmoduls Abfall werden Notifizierungen für maximal 5 Jahre ausgesprochen. Die Notifizierung erfolgt unter dem Widerrufsvorbehalt. Wesentliche Änderungen der Notifizierungsvoraussetzungen wie Wechsel der Geschäftsführung und Änderung des Akkreditierungsumfangs sind gegenüber dem TLUBN unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen.
Welche Kosten fallen an?
Der Antragsteller trägt die Kosten, welche im Rahmen der Notifizierung anfallen. Darunter fallen die Gebühren für die Durchführung des Notifizierungsverfahrens nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN). Dies gilt auch, wenn dem Antrag nur eingeschränkt oder nicht stattgegeben werden kann.
Ebenso sind alle erforderlichen bzw. von der Notifizierungsstelle vorgeschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen wie die regelmäßige Teilnahme an den LÜRV auf eigene Kosten vorzunehmen.
Wofür wird das Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) genutzt?
Über ReSyMeSa werden die notifizierten Untersuchungsstellen bekanntgegeben. Verschiedene Kriterien ermöglichen eine vielseitige Recherche in der Datenbank. Für notifizierte und weitere interessierte Untersuchungsstellen werden über ReSyMeSa die Ausschreibungsunterlagen einschließlich der Anmeldefristen für die LÜRV veröffentlicht. Ebenso ist dort die Verfahrensliste zum Fachmodul Abfall hinterlegt.
Formulare
WEITERE INFORMATIONEN
- Fachmodul Abfall 05.2023Verfahrensliste 21.09.2023ReSyMeSa
- Ringversuche
- DAkkS
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