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Wasserschutzgebiet Nr. 12 „Horba“

Das Wasserschutzgebiet wurde durch den Beschluss des Kreistages Rudolstadt über die „Bestätigung der Trinkwasserschutzgebiete in den Gemeindefluren Geitersdorf, Horba, Zeigerheim, Engerda und Schmieden“ vom 10. Januar 1973, Nr. 143-21/73, festgesetzt. Dieser Schutzgebietsbeschluss ist durch das Wasserhaushaltsgesetz und das Thüringer Wassergesetz in heutiges Recht übergeleitet worden. Das Wasserschutzgebiet ist damit weiterhin gültig.

Die Karten mit den Grenzen des Wasserschutzgebietes wurden durch aktuelle Karten in digitaler Form ersetzt. Das erfolgte mit der „Thüringer Verordnung zur Digitalen Neubekanntmachung der Grenzen des Wasserschutzgebietes für die Quelle Horba in der Stadt Königsee-Rottenbach (Thüringer Wasserschutzgebietsverordnung Horba – VO WSG Horba)“ vom 4. April 2014 (ThürStAnz Nr. 19/2014 S. 620). Eine Änderung des Verlaufs der festgesetzten Schutzgebietsgrenzen ist durch die Digitale Neubekanntmachung nicht erfolgt.

Die Darstellung der Grenzen im Kartendienst kann geringfügig von der Darstellung in den Karten zur Verordnung abweichen. Ursache sind mögliche unterschiedliche redaktionelle Stände der Kartenhintergründe. Im Zweifel ist die Darstellung in den Karten zur Verordnung verbindlich.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Wasserschutzgebiet liegt in den in der Tabelle genannten Gemeinden und Gemarkungen.

Gemeinden

Gemarkungen

Königsee

Horba, WBZ Paulinzella II

Schutzvorschriften

Zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen und anderen nachteiligen Veränderungen enthält die Schutzgebietsverordnung für jedermann verbindliche Verbote und andere Bestimmungen. Auskünfte zu den gültigen Schutzgebietsvorschriften geben die unteren Wasserbehörden beim Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.

Zusätzlich zu den Vorschriften in der Schutzgebietsverordnung kann die Wasserbehörde auch auf der Grundlage des § 52 Wasserhaushaltsgesetz Anordnungen zum Schutz des Trinkwassers treffen. Das kann durch eine Einzelfallanordnung oder allgemein durch eine Allgemeinverfügung erfolgen.

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