Wasserschutzgebiet Nr. 15 „Osterbrunnen-Gräfenwiesen“
Das Wasserschutzgebiet wurde mit der „Verordnung des Landkreises Hildburghausen über das Wasserschutzgebiet 'Osterbrunnen-Gräfenwiesen'; in der Stadt Eisfeld für die öffentliche Wasserversorgung“ vom 12. Juni 1998 festgesetzt.
Die Darstellung der Grenzen im Kartendienst kann geringfügig von der Darstellung in den Karten zur Verordnung abweichen. Ursache sind mögliche unterschiedliche redaktionelle Stände der Kartenhintergründe. Im Zweifel ist die Darstellung in den Karten zur Verordnung verbindlich.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Wasserschutzgebiet liegt in den in der Tabelle genannten Gemeinden und Gemarkungen.
Gemeinden | Gemarkungen |
|---|---|
Eisfeld | Bockstadt, Eisfeld |
Schutzvorschriften
Zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen und anderen nachteiligen Veränderungen enthält die Schutzgebietsverordnung für jedermann verbindliche Verbote und andere Bestimmungen. Auskünfte zu den gültigen Schutzgebietsvorschriften gibt die untere Wasserbehörde beim Landkreis Hildburghausen.
Zusätzlich zu den Vorschriften in der Schutzgebietsverordnung kann die Wasserbehörde auch auf der Grundlage des § 52 Wasserhaushaltsgesetz Anordnungen zum Schutz des Trinkwassers treffen. Das kann durch eine Einzelfallanordnung oder allgemein durch eine Allgemeinverfügung erfolgen.

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Rechtsverordnung
- VO WSG „Osterbrunnen-Gräfenwiesen“
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Liegenschaftskarten (LK)
- LK01 „Osterbrunnen-Gräfenwiesen“
- LK02 „Osterbrunnen-Gräfenwiesen“
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