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Wasserschutzgebiet Nr. 17 „Eschbornquelle“

Das Wasserschutzgebiet wurde mit der „Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage 'Eschbornquelle' in der Gemarkung Wanfried zugunsten der Stadt Wanfried, Werra-Meißner-Kreis“ vom 25. Oktober 1999 festgesetzt.

Die Darstellung der Grenzen im Kartendienst kann geringfügig von der Darstellung in den Karten zur Verordnung abweichen. Ursache sind mögliche unterschiedliche redaktionelle Stände der Kartenhintergründe. Im Zweifel ist die Darstellung in den Karten zur Verordnung verbindlich.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Wasserschutzgebiet liegt in den in der Tabelle genannten Gemeinden und Gemarkungen.

Gemeinden

Gemarkungen

Südeichsfeld

Hildebrandshausen

Schutzvorschriften

Zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen und anderen nachteiligen Veränderungen enthält die Schutzgebietsverordnung für jedermann verbindliche Verbote und andere Bestimmungen. Auskünfte zu den gültigen Schutzgebietsvorschriften gibt die untere Wasserbehörde beim Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis.

Zusätzlich zu den Vorschriften in der Schutzgebietsverordnung kann die Wasserbehörde auch auf der Grundlage des § 52 Wasserhaushaltsgesetz Anordnungen zum Schutz des Trinkwassers treffen. Das kann durch eine Einzelfallanordnung oder allgemein durch eine Allgemeinverfügung erfolgen.

Weitere Informationen 

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