Wasserschutzgebiet Nr. 631 „Talsperre Scheibe-Alsbach“
Das Wasser aus der Talsperre Scheibe-Alsbach dient unmittelbar der Trinkwasserversorgung von Teilen der Bevölkerung in den Landkreisen Sonneberg, Hildburghausen und Saalfeld-Rudolstadt. Es werden täglich 3.500 m³ Trinkwasser für circa 10.000 Einwohner bereitgestellt. Begünstigte des Wasserschutzgebietes ist die Thüringer Fernwasserversorgung.
Das Wasserschutzgebiet wurde durch den Beschluss des Kreistages/Rates des Kreises Neuhaus am Rennweg Nr. 124/XIX vom 08.03.1984 festgesetzt. Dieser Schutzgebietsbeschluss ist durch das Wasserhaushaltsgesetz und das Thüringer Wassergesetz in heutiges Recht übergeleitet worden. Das Wasserschutzgebiet ist damit weiterhin gültig.
Die Darstellung der Grenzen im Kartendienst kann geringfügig von der Darstellung in den Karten zur Verordnung abweichen. Ursache sind mögliche unterschiedliche redaktionelle Stände der Kartenhintergründe. Im Zweifel ist die Darstellung in den Karten zur Verordnung verbindlich.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Wasserschutzgebiet liegt in der in der Tabelle genannten Gemeinde und deren Gemarkungen.
Gemeinde | Gemarkungen |
|---|---|
Neuhaus am Rennweg | Igelshieb, Scheibe, Steinheid |
Schutzvorschriften
Zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen und anderen nachteiligen Veränderungen enthält der Schutzgebietsbeschluss für jedermann verbindliche Verbote und andere Bestimmungen. Unter anderem ist das Baden in der Trinkwassertalsperre verboten. Auskünfte zu den gültigen Schutzgebietsvorschriften gibt die untere Wasserbehörde gibt die untere Wasserbehörde beim Landkreis Sonneberg.
Zusätzlich zu den Vorschriften im Schutzgebietsbeschluss kann die Wasserbehörde auch auf der Grundlage des § 52 Wasserhaushaltsgesetz Anordnungen zum Schutz des Trinkwassers treffen. Das kann durch eine Einzelfallanordnung oder allgemein durch eine Allgemeinverfügung erfolgen.
Am 18.08.2020 wurde eine Allgemeinverfügung mit ergänzenden Schutzvorschriften erlassen.
Hinweis
Aufgrund der großen Anzahl der Schutzgebiete im Freistaat Thüringen nimmt die Fertigstellung der Webseiten zu jedem Gebiet erhebliche Zeit in Anspruch. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass die Angaben für dieses Gebiet vorübergehend noch unvollständig sind.
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