Wasserschutzgebiet Nr. 683 „Tiefbrunnen Tiefenkeller Philippsthal“
Das Wasserschutzgebiet wurde mit der „Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage ,Tiefbrunnen Tiefenkeller‘ in der Gemarkung Philippsthal
der Marktgemeinde Philippsthal (Werra), Landkreis Hersfeld-Rotenburg“ vom 25. April 2023 festgesetzt.
Die Darstellung der Grenzen im Kartendienst kann geringfügig von der Darstellung in den Karten zur Verordnung abweichen. Ursache sind mögliche unterschiedliche redaktionelle Stände der Kartenhintergründe. Im Zweifel ist die Darstellung in den Karten zur Verordnung verbindlich.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Wasserschutzgebiet liegt in den in der Tabelle genannten Gemeinden und Gemarkungen.
Gemeinden | Gemarkungen |
|---|---|
Stadt Vacha | Oberzella |
Schutzvorschriften
Zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen und anderen nachteiligen Veränderungen enthält die Schutzgebietsverordnung für jedermann verbindliche Verbote und andere Bestimmungen. Auskünfte zu den gültigen Schutzgebietsvorschriften geben die unteren Wasserbehörden beim Landkreis Wartburgkreis.
Zusätzlich zu den Vorschriften in der Schutzgebietsverordnung kann die Wasserbehörde auch auf der Grundlage des § 52 Wasserhaushaltsgesetz Anordnungen zum Schutz des Trinkwassers treffen. Das kann durch eine Einzelfallanordnung oder allgemein durch eine Allgemeinverfügung erfolgen.

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Rechtsverordnung
- VO WSG „Tiefbrunnen Tiefenkeller Philippsthal“
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Übersichtskarte (ÜK)
- ÜK „Tiefbrunnen Tiefenkeller Philippsthal“
Liegenschaftskarte (LK)
- LK „Tiefbrunnen Tiefenkeller Philippsthal“
Weitere Informationen
- Wasserversorger
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