Vermarktung besonders geschützter Arten
Der Begriff Vermarktung umfasst den Kauf, das Angebot zum Kauf, den Tausch, den Erwerb zu kommerziellen Zwecken, die Zurschaustellung/Verwendung zu kommerziellen Zwecken, den Verkauf sowie das Vorrätighalten/Befördern oder Anbieten zum Verkauf.
Eine Vermarktung besonders geschützter Arten ist grundsätzlich verboten. Es gelten jedoch die gleichen Ausnahmefälle wie beim Besitzverbot. Der Nachweis für das Vorliegen einer Ausnahme muss bereits beim Transport oder beim Anbieten zum Verkauf vorhanden sein und bei der Vermarktung dem/der neuen BesitzerIn mit übergeben werden.
Für die in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführten Arten muss für jede Vermarktungshandlung die gültige behördliche Ausnahmegenehmigung (EU-Bescheinigung) vorliegen.
EU-Bescheinigungen sind rechtzeitig bei der unteren Naturschutzbehörde unter Vorlage entsprechender Nachweise zu beantragen. Sie werden im Regelfall nur für ordnungsgemäß gekennzeichnete Tiere ausgestellt.
Hinweise für den Zoofachhandel
Hinweise für Tierbörsen und Tierverkaufsschauen
Vermarktung europäischer Waldvögel
Eine Vermarktung europäischer Vögeln ist ebenfalls grundsätzlich verboten. Soweit für solche gehaltenen Tiere jedoch Ausnahmen vom Besitzverbot nachgewiesen werden können, sind sie auch von den Vermarktungsverboten ausgenommen. Dies gilt jedoch generell nicht für aus der Natur entnommene Vögel der europäischen Arten, es sei denn:
- diese wurden vor dem 6. April 1981 rechtmäßig erworben oder
- sind in Anhang III Teil 1 der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt oder
- wurden im Mitgliedstaat, aus dem sie kommen, zur Vermarktung freigegeben
Der Nachweis für das Vorliegen einer Ausnahme muss allerdings bereits z. B. beim Transport oder beim Anbieten zum Verkauf vorhanden sein und bei der Vermarktung dem neuen Besitzer /der neuen Besitzerin mit übergeben werden.
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Hinweise und Formulare
- Hinweise für den Zoofachhandel
- Hinweise für naturkundliche Museen und ähnliche Einrichtungen
- Hinweise für Tierbörsen und Tierverkaufsschauen
- Flyer - Hinweise für Tierbörsen und Tierverkaufsschauen
- Schildkröten - Beiblatt zur EU-Vermarktungsbescheinigung
- Liste nicht anzeigepflichtiger europäischer Vogelarten
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