Internetportal zur elektronischen Übermittlung der Rohwassereigenkontrollberichte der Träger der öffentlichen Wasserversorgung
Internetportal
Die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung verpflichtet die Träger der öffentlichen Wasserversorgung dazu, seit dem 1. Januar 2023
- regelmäßig die Beschaffenheit des für Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung genutzten Rohwassers zu untersuchen,
- die Menge des aus dem Grundwasser oder aus oberirdischen Gewässern entnommenen Rohwassers zu messen sowie
- eine Dokumentation der zur Wasserversorgung verwendeten Anlagen zu erstellen
und diese Informationen dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) unaufgefordert für jedes Kalenderjahr spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni des folgenden Jahres, erstmals zum Ablauf des 30. Juni 2024, im Rahmen eines jährlichen Eigenkontrollberichtes elektronisch über ein Internetportal zu übermitteln.
Ausfüllhinweise und Erläuterungen
Das TLUBN stellt für die Berichterstattung „Ausfüllhinweise und Erläuterungen“ bereit.
Die Ausfüllhinweise und Erläuterungen können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Formularvorlagen zur Erstellung der Anlagendokumentationen für Wassergewinnungsanlagen und Wasseraufbereitungsanlagen stehen über folgende Links zum Download bereit:
Eine Beschreibung des schematischen Übersichtsplans und ein Beispiel können unter den folgenden Links abgerufen werden:
Weitere Informationen zur Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung finden Sie auf der Seite
Kontakt:
Für Rückfragen zur Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung nutzen Sie bitte folgendes Kontaktformular:
Weiterführende Links
- Allgemeines zur ThürRohwEKVO
- ThürRohwEKVO
Verwandte Themen
- Zulassungsverfahren Grundwasser
Diese Seite teilen
Weitere Werkzeuge