Internetportal zur elektronischen Übermittlung der Rohwassereigenkontrollberichte sonstiger Gewässerbenutzer
Internetportal ThAVEL
Die sonstigen Gewässerbenutzer sind nach § 9 Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung verpflichtet, die Ergebnisse der Mengenmessungen von erlaubnispflichtigen Wasserentnahmen nach § 8 Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung jährlich bis zum 31.03. des Folgejahres, erstmals zum Ablauf des 31.03.2024, elektronisch in Form eines Eigenkontrollberichtes an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zu übermitteln.
Für die Übermittlung der Rohwassereigenkontrollberichte der sonstigen Gewässerbenutzer stellt das TLUBN ein elektronisches Formular im „Thüringer Antragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen – ThAVEL“ zur Verfügung.
Berichtspflicht gemäß ThürRohwEKVO
Die Berichtspflicht gilt für Grundwasserentnahmen und Oberflächenwasserentnahmen, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen.
Ablauf der Berichtserstattung
Weitere Informationen zur Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung finden Sie auf der Seite
Kontakt
Für Rückfragen zur Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung nutzen Sie bitte folgendes Kontaktformular:
Weiterführende Links
- Allgemeines zur ThürRohwEKVO
- ThürRohwEKVO
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- Zulassungsverfahren Grundwasser
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